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Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die Muster für
• die Gruppenträgermeldung und • den Widerruf der Gruppenträgermeldung
wurden aktualisiert. Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern abgerufen werden. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.
Dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 17. Oktober 2024 und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite: Art des Vorgangs, hier exemplarisch für Erstmeldung, § 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste Muttergesellschaft) Das Formular stellt sich nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell zusammen: Abhängig von den Auswahlen werden nur die notwendigen Datenabfragen und die benötigten Seiten angezeigt. So werden fehlerhafte Eingaben vermieden und ein benutzerfreundliches, schnelles Ausfüllen des Formulars ermöglicht.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Art des Vorgangs:
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Auswahlvarianten Auswahl Korrekturmeldung: Abfrage der vorherigen MessageRefID (Screen-Ausschnitt) Bei der Auswahl „Korrekturmeldung“ werden Angaben für die Zuordnung zur bezogenen Meldung abgefragt. Der Aufbau des restlichen Formulars erfolgt dann identisch zur Erstmeldung.
Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „im Namen des Gruppenträgers“ (Screen-Ausschnitt) Werden bei den Auswahloptionen der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“ gewählt, stehen für die Auswahl des Profils andere Optionen als bei „…Satz 1“ zur Verfügung.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ (Screen-Ausschnitt) Bei der Auswahl der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“ in Kombination mit der Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ kann ergänzend „Vertretung durch die oberste Muttergesellschaft“ ausgewählt werden.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zur Vertretung, hier exemplarisch für die „gewillkürte Vertretung“ Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur Vertretung werden weitgehend aus dem angemeldeten, authentifizierten Profil des Nutzers/ der Nutzerin vorbelegt.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Angaben zur Vertretung:
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall) Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 1“) wird nur die Seite „Angaben zur obersten Muttergesellschaft“ angezeigt. Die Seite Gruppenträgermeldung entfällt dann.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft:
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zum Gruppenträger, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall) Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft nicht identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“) werden sowohl diese Seite „Angaben zum Gruppenträger“ als auch die Seite „Angaben zur obersten Muttergesellschaft“ angezeigt.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch mit reduziertem Datensatz, nicht vorbefüllt (Vertretungsfall) Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ enthält die Seite „Angaben zur obersten Muttergesellschaft“ nur eine reduzierte – für ausländische Unternehmen passende - Abfrage von Daten.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Zusammenfassung Diese Seite zeigt alle vorab getätigten Eingaben zur Überprüfung an. Der Nutzer/ die Nutzerin hat die Möglichkeit noch einmal zurück zu den vorherigen Seiten zu wechseln, um Korrekturen vorzunehmen bevor das Formular versendet wird.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Fortsetzung Seite Zusammenfassung:
Fortsetzung, siehe Folgeseite… Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Zusammenfassung: umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Art des Vorgangs, hier exemplarisch mit Auswahl§ 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste Muttergesellschaft) Wie bei der Gruppenträgermeldung stellt sich das Formular nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell zusammen: Abhängig von den Auswahlen werden nur die notwendigen Datenabfragen unddie benötigten Seitenangezeigt.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Art des Vorgangs: umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Art des Vorgangs, Varianten Die Abfrage der möglichen Gründe erfolgt individuell nach Auswahl der gesetzlichen Voraussetzung.
Mögliche Gründe bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2 Mögliche Gründe bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 3 umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Mögliche Gründe bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 4 umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zur Vertretung Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur Vertretung werden weitgehend aus dem angemeldeten, authentifiziertenProfil des Nutzers/der Nutzerin vorbelegt.
Fortsetzung, siehe Folgeseite… umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Angaben zur Vertretung: umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, exemplarisch für den Fall§ 3 Absatz3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste Muttergesellschaft), Vertretungsfall In diesem Fall werden neben Angaben zur Vertretung nur reduzierte Daten zur obersten Muttergesellschaft abgefragt, da diese ausschließlich zur Überprüfung der Zuordnung benötigt werden.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet. umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Gruppenträger/oberste Muttergesellschaft, exemplarisch für Fall§ 3 Absatz3 Satz 2, 3 oder 4 (Vertretungsfall) Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ fragt die Seite „Gruppenträger/oberste Muttergesellschaft“ für die Muttergesellschaft nur einen reduzierten – für ausländische Unternehmenpassenden – Datensatz ab; für den Gruppenträger ist zusätzlich die Eingabe von mindestens einem Steueridentifikationsmerkmal notwendig.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet. umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz2, 3 oder 4, Abgabe erfolgt durch den Gruppenträger Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch den Gruppenträger, so werden die Daten des Übermittlers auf der Seite „Angaben zum Gruppenträger“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung 1), die Daten der obersten Muttergesellschaft werden auf der folgenden Seite in reduziertem Umfang abgefragt (Abbildung 2). Abbildung 1 Seite Angaben zum Gruppenträger:
Fortsetzung, siehe Folgeseite… umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Angaben zum Gruppenträger:
. umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abbildung 2 Seiten Angaben zur obersten Muttergesellschaft: umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz2, 3 oder 4, Abgabe erfolgt durch die Muttergesellschaft in Vertretung für den Gruppenträger Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch die oberste Muttergesellschaft, so werden die Daten der Übermittlerin auf der Seite „Angaben zur Vertretung“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung 3); auf der Seite „Gruppenträger/oberste Muttergesellschaft“ werden die Daten zum Gruppenträger in reduziertem Umfang abgefragt und die Daten zur obersten Muttergesellschaft erneut angezeigt, aber ebenfalls in reduzierter Form (Abbildung 4). Abbildung 3 Seite Angaben zur Vertretung:
Fortsetzung, siehe Folgeseite… umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abschluss Seite Angaben zur Vertretung:
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet. umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Abbildung 4 Seite Gruppenträger/oberste Muttergesellschaft:
Footer wie vorab, hier nicht abgebildet. umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite Zusammenfassung, aus Platzgründen hier gekürzt abgebildet Wie für die Meldung dargestellt, zeigt diese Seite alle vorab getätigten Eingaben zur Überprüfung an. Der Nutzer/die Nutzerin hat die Möglichkeit noch einmal zurück zu den vorherigenSeiten zu wechseln, um Korrekturen vorzunehmen bevor das Formular versendet wird.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.