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2027 11 — Eingangsstempel — Lohnsteuer-Anmeldung Steuernummer
Finanzamt 30
Arbeitgeber – Anschrift der Betriebsstätte – Telefonnummer – E-Mail
Anmeldungszeitraum
X Januar X Februar X März X April
Monatliche Abgabe
X Mai X Juni X Juli X August
X September X Oktober X November X Dezember
Vierteljährliche Abgabe jahr jahr jahr jahr
X Kalenderjahr
Jährliche Abgabe Lohnsteuer-Anmeldung
10 1 = Ja
Berichtigte Anmeldung
Zahl der Arbeitnehmer (einschl. Aushilfs- und Teilzeitkräfte)
Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag
92 1 = Ja
Negativer Gesamtbetrag aufgrund Lohnsteuerjahresausgleich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern EUR Ct
42 1) 2)
Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer
Summe der pauschalen Lohnsteuer - ohne § 37b EStG -
Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG
Abzüglich Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen
45 1)
Abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag)
48 1)
Verbleibende Lohnsteuer
49 1) 2)
Solidaritätszuschlag
Pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren
61 1) 2)
Evangelische Kirchensteuer - ev
62 1) 2)
Römisch-Katholische Kirchensteuer - rk
LStA - Lohnsteuer-Anmeldung - August 2026 - EUR Ct
67 1) 2)
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden – fb (Baden-Württemberg)
73 1) 2)
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs – iw (Baden-Württemberg)
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, 63 1) 2)
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) Israelitische Bekenntnissteuer – is (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer – is/jh/jd (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer – jh (Hamburg), Israelitische Kultussteuer Frankfurt – is (Hessen), Jüdische Kultussteuer – jd (Nordrhein-Westfalen), Jüdische Kultussteuer – is (Rheinland-Pfalz), Israelitische Kultussteuer 64 1) 2)
– issl (Saarland), Jüdische Kultussteuer – ih (Schleswig-Holstein)
Beiträge zur Arbeitskammer (Saarland)
66 1) 2)
Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main – fs (Hessen)
65 1) 2)
Freireligiöse Gemeinde Mainz – fm (Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz)
74 1) 2)
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden – il (Brandenburg, Hessen)
Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen), Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz – fg (Rheinland-Pfalz) 68 1) 2)
72 1) 2)
Freie Religionsgemeinschaft Alzey – fa (Rheinland-Pfalz)
78 1) 2)
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden – ib (Baden-Württemberg)
83 1)
Gesamtbetrag Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (Teilen Sie bitte die Verrech- 29 1 = Ja
nungswünsche dem Finanzamt gesondert mit).
Das SEPA-Lastschriftmandat soll ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) für diesen Anmeldungs- 26 1 = Ja
zeitraum nicht verwendet werden. Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.
Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haf- 21 1 = Ja
tungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben. 86 Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung Eine Eintragung ist in Zeile 38 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steueranmeldung lediglich Belege und Aufstellungen übermitteln, ist in Zeile 38 keine Eintragung vorzunehmen. 1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden. 500 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertreten. In dieser Steueranmeldung 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl). Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“. Unterschrift Datenschutzhinweis: Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung und des § 41a des Einkommensteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Datum, Unterschrift
1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen 2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge Anleitung zur Lohnsteuer-Anmeldung 2027 Hinweise für den Arbeitgeber
Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier? 1. Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Authentifizierung finden Sie auf der Internetseite www.elster.de. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben.
Abführung der Steuerabzugsbeträge 2. Tragen Sie bitte die Summe der einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (§§ 39b und 39c EStG) in Zeile 13 ein. Die Summe der mit festen oder besonderen Pauschsteuersätzen erhobenen Lohnsteuer nach den §§ 37a, 40 bis 40b EStG tragen Sie bitte in Zeile 14 ein. Nicht einzubeziehen ist die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführende 2 %-ige Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Absatz 1 Nummer 1 und § 8a SGB IV. In Zeile 15 tragen Sie bitte gesondert die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ein.
Vergessen Sie bitte nicht, im unbaren Zahlungsverkehr die Steuernummer, die Steuerart (Lohnsteuer), den Anmeldungszeitraum und den Gesamtbetrag anzugeben oder durch Ihre Bank oder Sparkasse angeben zu lassen.
Sollten Sie mehr Lohnsteuer (Zeile 13) erstatten, als Sie einzubehalten haben (z. B. wegen einer Neuberechnung der Lohnsteuer für bereits abgelaufene Lohnzahlungszeiträume desselben Kalenderjahres), kennzeichnen Sie bitte den Betrag mit einem deutlichen Minuszeichen. Der Erstattungsantrag ist durch Übermittlung oder Abgabe der Anmeldung gestellt.
Reichen die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohns nicht aus, so ist die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten.
3. Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten. Dieser Betrag ist in Zeile 16 einzutragen.
4. Arbeitgeber dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und gesondert absetzen (§ 100 EStG). Dieser Betrag ist in Zeile 17 einzutragen. Zusätzlich ist die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Zeile 11 einzutragen. Werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitgeber zurückgezahlt, ist der auf den Rückzahlungsbetrag entfallende BAV-Förderbetrag zurückzuzahlen. Ist der zurückzuzahlende BAV-Förderbetrag höher als der im Lohnzahlungszeitraum der Rückzahlung von der Lohnsteuer abzusetzende BAV-Förderbetrag, ist der „negative BAV-Förderbetrag“ durch ein vorangestelltes Minuszeichen zu kennzeichnen.
5. Haben Sie in den Fällen der Einkommensteuer- und Lohnsteuerpauschalierung nach den §§ 37a, 37b, 40 bis 40b EStG die Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren mit einem ermäßigten Steuersatz ermittelt, tragen Sie bitte diese (pauschale) Kirchensteuer in einer Summe in Zeile 20 ein. Die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf die steuererhebenden Religionsgemeinschaften wird von der Finanzverwaltung übernommen.
Anleitung zur Lohnsteuer-Anmeldung - August 2026 6. Abführungszeitpunkt ist a) spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 € betragen hat, b) spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 € betragen hat, c) spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 € betragen hat.
Hat Ihr Betrieb nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres bestanden, so ist die für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführende Lohnsteuer für die Feststellung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums auf einen Jahresbetrag umzurechnen.
Hat Ihr Betrieb im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht bestanden, so ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete, für den ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung des Betriebs abzuführende Lohnsteuer maßgebend.
7. Im Falle nicht rechtzeitiger Abführung der Steuerabzugsbeträge ist ein Säumniszuschlag zu entrichten. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des auf 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrages (ohne Kirchensteuer) für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
8. Verbleibende Beträge von insgesamt weniger als 1 € werden weder erhoben noch erstattet, weil dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Anmeldung der Steuerabzugsbeträge 9. Übermitteln oder übersenden Sie bitte unabhängig davon, ob Sie Lohnsteuer einzubehalten hatten oder ob die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge an das Finanzamt abgeführt worden sind, dem Finanzamt der Betriebsstätte spätestens bis zum Abführungszeitpunkt (siehe oben Nummer 6) eine Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz oder Vordruck.
Sie sind aber künftig von der Verpflichtung zur Übermittlung oder Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn Sie Ihrem Betriebsstättenfinanzamt mitteilen, dass Sie keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen haben. Gleiches gilt, wenn Sie nur Arbeitnehmer beschäftigen, für die Sie lediglich die 2 %-ige Pauschsteuer an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen haben.
10. Trifft die Anmeldung nicht rechtzeitig ein, so kann das Finanzamt zu der Lohnsteuer einen Verspätungszuschlag festsetzen.
11. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte in Zeile 10 stets die Zahl der Arbeitnehmer – einschließlich Aushilfs- und Teilzeitkräfte, zu denen auch die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gemeldeten geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Absatz 1 Nummer 1 und § 8a SGB IV gehören – an.
12. Wenn über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte in Zeile 38 den entsprechenden Grund (Kz 500, Eintragungsmöglichkeiten 1 bis 4) ein.
Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen 13. Wenn Sie feststellen, dass eine bereits eingereichte Lohnsteuer-Anmeldung fehlerhaft, unvollständig oder nach einer Außenprüfung (§ 153 Absatz 4 Abgabenordnung) zu berichtigen ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung zu übermitteln oder einzureichen. Dabei sind Eintragungen auch in den Zeilen vorzunehmen, in denen sich keine Änderungen ergeben haben. Es ist nicht zulässig, nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden. Für die Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume sind jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen einzureichen. Den Berichtigungsgrund teilen Sie bitte Ihrem Finanzamt gesondert mit.