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Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 3.0 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.
Die DSFinV-K in der Version 3.0 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Die DSFinV-K in der Version 3.0 ist für Aufzeichnungen, die nach dem 31. Dezember 2028 erfolgen, anzuwenden. Die Version 3.0 kann auch schon für Aufzeichnungen, die nach dem 31. Dezember 2027 erfolgen, angewendet werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.