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Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); hier: Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung
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Das Bundesministerium des Innern hat die von der Bundesregierung beschlossenen Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) mit Bezugschreiben mitgeteilt. Soweit für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung Entgelte zu entrichten sind, hat das Bundesministerium der Finanzen sie festzustellen und ebenfalls bekannt zu machen (§ 18 Absatz 2 und § 23 Absatz 3 DKfzR). Ich bitte, ab 1.1.2002 die nachstehenden Kostensätze anzuwenden: GMBl 2002, S. 849