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Dienstwohnungsvorschriften (DWV); hier: Festsetzung Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen Zeitraum 2024/2025
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Fundstelle: GMBl. 2025 Nr. 47, S. 1034
Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 31. Januar 2023 setze ich für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt fest: Aus Gründen der Gleichbehandlung bitte ich, diese Entgelte auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend anzuwenden. Dieses Rundschreiben/dieser Erlass wird zeitnah auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de eingestellt (Stichwortsuche z.B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“). Per E-Mail Oberste Bundesbehörden Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen Oberste Finanzbehörden der Länder