Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

VVBVwV-BIBH

Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatKürzel nicht amtlich

Erlass; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019)


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019)

Erlass Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) Fundstelle: GMBl 2019 Nr. 37, S. 706 I. Inkrafttreten Die Änderungsverordnung zu der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27, Ausgabetag: 17. Juli 2019). Mit der Änderung der VgV ist Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.2.2019 B2) in Kraft getreten und damit anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statischen Verweises in § 2 VgV. Mit der Änderung der VSVgV ist Abschnitt 3, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.2.2019 B2) in Kraft getreten und damit anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statischen Verweises in § 2 VSVgV. II. Hinweis Die Bekanntmachung der VOB/A im Februar dieses Jahres (BAnz AT 19.2.2019 B2) enthält bereits alle Abschnitte der VOB/A. Abschnitt 1, Teil A der VOB/A Ausgabe 2019 ist bereits mit Erlass zum 1.3.2019 in Kraft getreten. Die Gesamtausgabe VOB 2019 wird voraussichtlich im Herbst erscheinen. Die Änderungen in Teil C der VOB/A Ausgabe 2019 werden mit gesondertem Erlass in Kraft gesetzt. III. Aufhebung Dieser Erlass und der Erlass BW I 7 – 70421 vom 20.2.2019 ersetzen die Regelungen des Erlasses B I 7 – 81063.6/1 vom 9.9.2016, soweit sie die Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A betreffen. Weitere Regelungen des Erlasses B I 7 – 81063.6/1 vom 9.9.2016 bleiben unberührt. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Im Auftrag Reinhard Janssen Nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fachaufsicht führende Ebenen der Länder


VVBVwV-BIBHKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen