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Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) durch Ergänzungsprüfung für Inhaber der Seefunkzeugnisse ROC, GOC, UBZ, LRC und SRC


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Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) durch Ergänzungsprüfung für Inhaber der Seefunkzeugnisse ROC, GOC, UBZ, LRC und SRC

Nr. 47 Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) durch Ergänzungsprüfung für Inhaber der Seefunkzeugnisse ROC, GOC, UBZ, LRC und SRC Bonn, den 17. Februar 2003 LS 26/44.00.00-2 Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) (BGBl. I S. 4569) erhalten Inhaber eines der in § 9 Abs. 6 aufgeführten Funkzeugnisse die Möglichkeit, durch eine Ergänzungsprüfung die Befähigung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nachzuweisen. Prüfungsprogramm 1. Schriftlicher Prüfungsteil der Ergänzungsprüfung Grundlagen für den schriftlichen Prüfungsteil der Ergänzungsprüfung sind das Prüfungsprogramm nach Anlage 3 BinSchSprFunkV und der im Verkehrsblatt 23/2002 S. 793 unter der Nr. 227 Abschnitt A. veröffentlichte Fragenkatalog. Die Bearbeitungszeit eines Fragebogens beträgt 30 Minuten. Zum Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils müssen mindestens 80 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Es sind höchstens 25 Punkte möglich. Die Fragebogen für den schriftlichen Teil der Ergänzungsprüfung setzen sich wie folgt zusammen: Fragebogen 1: Fragebogen 2: Fragebogen 3: Fragebogen 4: Fragebogen 5: Fragebogen 6: Fragebogen 7: Fragebogen 8: Fragebogen 9: Fragebogen 10: Fragebogen 11: Fragebogen 12: 2. Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung Der praktische Prüfungsteil besteht aus Aufgaben nach Anlage 4 Nr. 5 BinSchSprFunkV: Die Prüfungsdauer soll je Bewerber 15 Minuten – 2 bis 3 Aufgaben – nicht überschreiten. (VkBl. 2003 S. 97)

–.

Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk unter der Anwendung der Buchstabiertafel; Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen.

–.

Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle.


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