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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen · vom 2025-10-22Kürzel nicht amtlich

EU-Schwellenwerte ab 2026


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EU-Schwellenwerte ab 2026

Erlass EU-Schwellenwerte ab 2026 Fundstelle: GMBl 2026 Nr. 1, S. 14 Mit den Delegierten Verordnungen (EU) vom 22. Oktober 2025 sowie mit der Delegierten Verordnung (EU) vom 2. Dezember 2025 hat die Kommission die jeweils festgelegten Schwellenwerte geändert. I Ab 1. Januar 2026 sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben: II BMWE wird die neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntgeben. Der Erlass BII6-70409/3#1 vom 9. Dezember 2023 wird zum 31. Dezember 2025 aufgehoben. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Im Auftrag Heiko Roeder – nur per E-Mail – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fachaufsicht führende Ebene in den Ländern gemäß Verteiler „Erlasse“

–.

2025/2152 zur Anpassung der Richtlinie 2014/24 EU

–.

2025/2150 zur Anpassung der Richtlinie 2014/25 EU

–.

2025/2151 zur Anpassung der Richtlinie 2014/23 EU

–.

2025/2487 zur Anpassung der Richtlinie 2009/81 EG

1.

Klassische Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber)

2.

Sektorenauftraggeber

3.

Konzessionsgeber

4.

Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:


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