Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

FZZGHBAVwV-BIBH

Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatKürzel nicht amtlich

Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; hier: Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) (RdSchr. d. BMI v. 14.9.2020, GMBl 2020 Nr. 38, S. 798)


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; hier: Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) (RdSchr. d. BMI v. 14.9.2020, GMBl 2020 Nr. 38, S. 798)

Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 38, S. 798 – RdSchr. d. BMI v. 14.9.2020 – D3 – 30200/101#6 – Aufgrund der Nummer 1 Absatz 2 und 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) in der Fassung des BesStMG mache ich die in der Anlage genannten aktuellen Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung A bekannt. Mit Fettdruck gekennzeichnete Grundamtsbezeichnungen in der Anlage dürfen nach Nummer 1 Absatz 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden. Bei obersten Bundesbehörden, beim Bundesverfassungsgericht und den obersten Gerichtshöfen des Bundes werden die Grundamtsbezeichnungen „Amtsinspektorin“, „Amtsinspektor“, „Amtsrätin“, „Amtsrat“, „Oberamtsrätin“ und „Oberamtsrat“ ohne Zusatz geführt. Lediglich der Zusatz „Technische“ oder „Technischer“ ist zulässig. Für Funktionen mit ausgelaufenen Sonderbezeichnungen bei den Sozialversicherungsträgern werden künftig Grundamtsbezeichnungen verwendet. Amtsinhaber mit ausgelaufenen Amtsbezeichnungen tragen die Amtsbezeichnung bis zu einer erneuten Ernennung oder bis zum Eintritt in den Ruhestand weiter. Die Rundschreiben vom 12. März 2012 bzw. 5. Dezember 2012 werden aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt. Oberste Bundesbehörde Deutsche Bundesbank Anlage I

I.

Allgemeines

II.

Ausgelaufene Amtsbezeichnungen

1.

Der Zusatz ist hier innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden (Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat).

2.

Der Zusatz ist hier innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden (Technische Oberregierungsrätin, Technischer Oberregierungsrat).

3.

Der Zusatz ist hier innerhalb der Amtsbezeichnung zu verwenden (z. B. Leitende Archivdirektorin, Leitender Archivdirektor)


FZZGHBAVwV-BIBHKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen