FLBSVÖBVwV-BUNBR
Forschungsprojekt "Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge"
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Forschungsprojekt „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ Fundstelle: GMBl. 2017 Nr. 44, S. 815 BMUB hat im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ einen „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ erarbeiten lassen. Damit soll der Bundesbauverwaltung der praktische Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 erstmals in das nationale Vergaberecht eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters (§ 6f EU VOB/A, § 125 GWB) erleichtert werden. Der Leitfaden und ein Musteranschreiben des Auftraggebers an betroffene Bieter werden hiermit zur Verfügung gestellt. Bei Interesse kann der gesamte Forschungsbericht von K & L GATES unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ZB/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2016/selbstreinigung/endbericht.pdf?__blob=publicationFile&-v=2 abgerufen werden. Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, das die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird im Zeitraum 2019/2020 gerechnet. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis darstellen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im Auftrag Monika Thomas Nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder – gemäß Verteiler „Erlasse“ Anlage 1: Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge Anlage 2: Eigenerklärung zur Selbstreinigung für nicht präqualifizierte Unternehmen in Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge