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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium des InnernMBAAVNNBRSDAGVMPAVREMEESVwV-BIMBAAVNNBRSDAGVMPAVREMEESVwV-BInicht amtlich

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

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Bundesministerium des InnernKürzel nicht amtlich

Merkblatt betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 sowie Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz


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Merkblatt betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 sowie Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz

Merkblatt betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 sowie Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz - RdSchr. d. BMI v. 14.11.2005 - D II 3 - 223 322/20 - Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. 2004, Teil I Nr. 66, S. 3242) erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1.Oktober 2005 neue Namen. Das aus diesem Anlass sowie zu meinen o. g. Rundschreiben füge ich in der Anlage mit der Bitte um künftige Verwendung bei. Anlage: aktualisierte Merkblätter Bundesministerien Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich: Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige Minister/innen und Senatoren/innen der Länder Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin Anlage 1: Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 Anlage 2: Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG / des EWR oder in der Schweiz Anlage 3: Erklärung

·.

von der Oberfinanzdirektion Köln überarbeitete Merkblatt „Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO – Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98“

·.

von der BfA (ab dem 1.10.2005: Deutsche Rentenversicherung Bund) überarbeitete Merkblatt „für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG / des EWR oder in der Schweiz“


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