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Merkposten zu Antragsunterlagen in den Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach § 11 Abs. 1 und 2 StrlSchV
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Merkposten zu Antragsunterlagen in den Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach § 11 Abs. 1 und 2 StrlSchV Im Rahmen der für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen vorgesehenen Genehmigungsverfahren soll die vorliegende Zusammenstellung von Hinweisen auf Angaben (Merkpostenaufstellung) über Strahlenschutz und Sicherheit einer Anlage als Leitfaden für die Erstellung und Prüfung Um bei der Vielfalt der Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und deren Verwendungszweck in jedem Einzelfall die für die Erteilung einer beantragten Genehmigung erforderlichen Informationen zu erhalten, umfasst die Aufstellung zahlreicher Merkposten, die sich im speziellen Fall als nicht zutreffend erweisen können. Sofern sich ein Merkposten als nicht zutreffend erweist, ist dies kurz zu erläutern bzw. auf eine hierzu bereits gegebene Erläuterung hinzuweisen. Die Merkpostenaufstellung bezieht sich im Übrigen auf den Sicherheitsbericht, der zur Erteilung der (Dauer)Betriebsgenehmigung nach § 11 Abs. 2 StrlSchV vorliegen muss. Wird ein Antrag auf Genehmigung der Errichtung nach § 11 Abs. 1 StrlSchV oder auf Aufnahme des (befristeten) Probebetriebs einer Anlage nach § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 StrlSchV gestellt, sind mit dem Antrag zunächst nur jene Teile des bis zur Beantragung der (Dauer)-Betriebsgenehmigung zu vervollständigenden Sicherheitsberichtes vorzulegen, die Angaben zu den in der nachstehenden Tabelle genannten Merkposten enthalten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Änderungen der Anlage im Rahmen einer nach § 11 Abs. 2 StrlSchV auf Grundlage des Sicherheitsberichts erteilten Betriebsgenehmigung nur zulässig sind, wenn sie den Strahlenschutz nicht beeinflussen. In allen anderen Fällen dürfen Änderungen erst nach Erteilung einer Änderungs- bzw. Ergänzungsgenehmigung vorgenommen werden, wozu ein entsprechender Antrag mit Ergänzung des Sicherheitsberichts eine Voraussetzung ist. Die Angaben zu den Merkposten sollen wie folgt gegliedert werden: Zusammenfassung Zusammenfassung Zusammenfassende Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Sicherheitsberichts mit Angabe der Hauptdaten
des Sicherheitsberichts nach § 14 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage II Teil B StrlSchV zur Genehmigung des Betriebs einer Anlage nach § 11 Abs. 2 StrlSchV,
der Ergänzungen des Sicherheitsberichts zur Genehmigung von strahlenschutzrelevanten Änderungen einer Anlage oder ihres Betriebs nach § 11 Abs. 2 StrlSchV,
der die Einhaltung bestimmter Schutzvorschriften betreffenden Unterlagen zur Genehmigung der Errichtung einer Anlage nach § 11 Abs. 1 StrlSchV oder
des befristeten Betriebs einer Anlage (Probebetrieb) nach § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 StrlSchV dienen
Anwendung der Merkpostenaufstellung auf den speziellen Fall
des Aufbaus,
des Betriebs,
der strahlenschutzrelevanten Systeme,
der Strahlenschutzüberwachungssysteme
Erfordernis von Angaben zu Merkposten in Abhängigkeit von der Art des Genehmigungsantrages
Gliederung der Antragsunterlagen
Allgemeine Angaben
Angaben über ökologische Verhältnisse am Standort
Zweck der Anlage
Aufbau der Anlage
Betrieb der Anlage
Strahlenexposition
Sicherheitsrelevante Vorkehrungen, Sicherung
Sicherheitsbetrachtungen
Stilllegung der Anlage oder von Anlageteilen
Deckungsvorsorge
Merkposten
Allgemeine Angaben
Strahlenschutzverantwortlicher/Antragsteller nach § 31 Abs. 1 StrlSchV
Errichter und Hersteller der Anlage
Standort der Anlage
Land, Gemeinde, Straße, Gebäude- Nr. bzw. Gemarkung und Flurstück mit Beschreibung des Anlagegeländes, Karte (ca. 1: 25000); Lageplan mit Eintragung der Anlagenbauwerke
Beschreibung der Einordnung des Standortes in dessen Umgebung unter Berücksichtigung von Raumordnung und Landes- bzw. Gemeindeplanung sowie örtlicher Besonderheiten, z.B. Baubeschränkungen
Strahlenschutzbeauftragte(r)(Übersicht; Detailangaben unter 5.4)
für Errichtung
für Probebetrieb
für Betrieb
Dem Antragsteller bereits erteilte atom- oder strahlenschutzrechtliche Genehmigungen
Vom Antragsteller in Zusammenhang mit dem Sicherheitsbericht beantragte Genehmigungen nach der StrlSchV
§ 11 Abs. 1 StrlSchV
§ 11 Abs. 2 in Zusammenhang mit § 14 Abs. 5 StrlSchV- Zeitraum für Probebetrieb
§ 11 Abs. 2 StrlSchV
Einschluss einer Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV in die Genehmigung nach § 11 Abs. 2 StrlSchV auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 StrlSchV
Beantragung einer Genehmigung nach § 106 StrlSchV (genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung)
Beantragung von Regelungen zur Freigabe nach § 29 StrlSchV
Beantragte Ausnahmeregelungen
Dem Sicherheitsbericht außer der StrlSchV zugrundegelegte Rechtsvorschriften, Richtlinien und Normen
Angaben über ökologische Verhältnisse am StandortSofern die zuständige Behörde nichts anderes bestimmt, sind Angaben zu Abschnitt 2 nur erforderlich, wenn die Aktivitätsabgaben aus der Anlage die in §§ 46, 47, 48 StrlSchV genannten Werte überschreiten.
Vorbelastung der Umgebung
Jahresabgabe radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser durch dem Antragsteller bereits genehmigte Tätigkeiten
Vorbelastung der Umgebung durch Ableitung radioaktiver Stoffe aus anderen Anlagen und Einrichtungen gemäß Angaben der zuständigen Behörde
Meteorologische Daten
Ausbreitungsparameter- und AusbreitungsstatistikVorlage einer mindestens 5-jährigen 4-parametrigen Ausbreitungsstatistik Die Ausbreitungsstatistiken sind nach der KTA Regel 1508 (Instrumentierung zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre, BAnz. Nr. 37a vom 22. Februar 1989 in der jeweils gültigen Fassung), nach den Verfahren des Deutschen Wetterdienstes oder vergleichbarer Verfahren zu bestimmen. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde können auch anderer Ausbreitungsrechnungen verwendet werden (Punkt 4.5.2 der AVV zu § 47 StrlSchV).
Windgeschwindigkeit in effektiver Emissionshöhe (ggf. Kaminüberhöhung berücksichtigen), Durchmesser der Kaminaustrittsöffnung (Luftdurchsatz im Normal- und Störfallbetrieb
Hydrologische Daten
OberflächengewässerBeschreibung der Art, räumlichen Lage, Größe und sonstiger Merkmale (z. B. Staustufen) von Bächen, Flüssen, Seen, Staubecken und Küstengewässern, die mit dem Anlagegelände in Beziehung stehen, soweit für die Ermittlung der Belastungspfade abgeleiteter radioaktiver Stoffe erforderlich
GrundwasserBeschreibung der regionalen und lokalen Grundwasserverhältnisse, soweit für die Ermittlung der Belastungspfade abgeleiteter radioaktiver Stoffe erforderlich
Wasser- und BodennutzungBeschreibung der Boden- und Wassernutzung einschließlich Trinkwassergewinnung in der Umgebung, soweit für die Ermittlung der Belastungspfade abgeleiteter radioaktiver Stoffe erforderlich
Örtliche Besonderheiten
Gebäudeeinfluss
Orographie
Zweck der AnlageAngabe des Zwecks der Anlage mit näheren Ausführungen zu folgenden Fällen, soweit zutreffend
Bestrahlung von Menschen in Ausübung der Heilkunde und Zahnheilkunde (u. a. Angabe der Zweckbestimmung nach den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, Angaben zur CE- Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz)
Bestrahlung belebter Objekte mit Ausnahme der Heilkunde und Zahnheilkunde am Menschen (z. B. Tiere, Pflanzen, Bakterien)
Bestrahlung von Objekten, die unter das Arzneimittel-, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- oder Futtermittelgesetz fallen oder von sonstigen Konsumgütern im Sinne von § 3 Nr. 18 StrlSchV
Bestrahlung sonstiger Objekte
Für Zwecke der gewerblichen Wirtschaft oder zum Zweck der Weitergabe der bestrahlten Objekte bzw. produzierten Stoffe an Dritte
Durchstrahlungsprüfung
Veränderung von Materialeigenschaften
Sterilisation
gewollte Produktion radioaktiver Stoffe (Radionuklidproduktion)
Für andere Zwecke (z. B. Grundlagenforschung)
Aufbau der AnlageDer Aufbau der Anlage ist für die in Abschnitt 3 angegebenen Zwecke unter Beifügung von Übersichtsplänen zu beschreiben.Die Ausführungen sollen die technisch-physikalische Einschätzung der vorhandenen Einrichtungen sowie den Überblick über die Einrichtungen und deren Verwendung ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen zu den Abschnitten 5, 6, 7 und 8.
Daten, Konstruktion und Funktionen zur Erzeugung, Führung und Anwendung des Strahls
Technische Daten
Konstruktion und Funktion
ÄnderungsmöglichkeitenHinweis auf Eignung der beschriebenen Einrichtungen
zur Beschleunigung anderer Teilchen
für höhere Beschleunigungsenergien und Strahlleistungen
ür andere Strahlführungen und -anwendungen
Angaben zur Einrichtung (gemäß Begriffsbestimmung § 3 Abs. 2 Nr. 10 StrlSchV;Gebäude, Gebäudeteile oder einzelne Räume)Soweit zutreffend, Baubeschreibung mit Bauplänen über
Anordnung und Nutzung der für die Komponenten der Anlage nach 4.1.2 und ggf. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen erforderlichen Gebäude
Anordnung und Nutzung der für den Betrieb der Anlage und ihrer Komponenten nach 4.1.2 einschließlich der für die Systeme nach 6.4.2, 6.4.3, 6.4.4 erforderlichen Räume
Innerhalb der Anlage durch Bauplan festgelegte Abschirmungen (Anordnung, Abmessungen)
Belastbarkeit von Böden, Decken und Arbeitsbühnen in Räumen oder Raumbereichen, in denen je nach Strahlführung und Strahlanwendung die erforderlichen (veränderbaren) Abschirmungen aufgebaut werden
Beschreibung der Systeme für Lüftung sowie für Ableitung und Lagerung radioaktiver Stoffe
Be- und Entlüftungssystem einschließlich Abscheidevorrichtungen
Abluftsystem und Fortluftkamin einschließlich Abscheidevorrichtungen
Abwassersysteme einschließlich Abscheidevorrichtungen und/oder Abklinganlagen sowie Einleitungsstellen in öffentliche Kanalsysteme
Einschlusssysteme (”Heiße Zellen”, Handschuhkästen, Abzüge) für die Be- und Verarbeitung radioaktiver Stoffe, Anschlussstellen der Einschlusssysteme an Abluft- und Abwassersystem
Lager für radioaktive Stoffe (Zweck und Lagerkapazität)
Lager für radioaktive Abfälle (Lagerkapazität)
Ausdehnung und Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche
Bauliche Voraussetzungen für eine wirksame Kontrolle des Zugangs zur Anlage
Betrieb der AnlageDer Betrieb der Anlage ist zu beschreiben, soweit zur Definition des bestimmungsgemäßen Betriebes erforderlich und soweit zutreffend.
Betriebsweise
Arbeitszeiten des Betriebes (Betriebsstundenzahl pro Jahr)
Art und Durchführung der wichtigsten Betriebsvorgänge und der hierzu erforderlichen Arbeitsvorgänge zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, wie z.B.
Betrieb der Strahlzeugungs- und Strahlführungssysteme
Ablauf der Bestrahlungen für die in Abschnitt 3 angegebenen Zwecke
Wechsel radioaktiver Targets
Umgang mit radioaktiven Stoffen aus der gewollten Produktion radioaktiver Stoffe
Prüfung und Wartung
Plan für die zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes vorgesehenen regelmäßig wiederkehrenden Funktionsprüfungen und Wartungen an dem Personensicherheitssystem, den Anlage- und Bestrahlungskontrollsystemen sowie den Strahlenschutzüberwachungssystemen
Angabe der die Prüfungen durchführenden Stelle(n) sowie Vorschlag zur Benennung von Sachverständigen für die jährlichen Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
Angabe der die Wartungen durchführenden Stelle(n)
Beschreibung besonderer Sicherheitsvorkehrungen soweit erforderlich
während Prüfung und Wartung an den unter 4.2.1 genannten Systemen, sofern dazu der Strahl eingeschaltet sein muss
bei Wiedereinschalten des Strahls nach Abschluss von Prüfungen und Wartungen an diesen Systemen
Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten
Angaben über Durchführung und Aufbewahrung der nach den §§ 38 Abs. 4, 42 und - sofern zutreffend - nach den §§ 48 Abs. 1, 53 Abs. 5 , 66 Abs. 6, 67 Abs. 2, 82 Abs. 3, 83 Abs. 5, 85 StrlSchV erforderlichen Aufzeichnungen
Angaben über Durchführung und Aufbewahrung der nachfolgenden Aufzeichnungen
Betriebsdaten der Anlage (Zeit, Zweck, Betriebsparameter)
Bestrahlungsdaten für bestrahlte Objekte (Zeit, Zweck, Bestrahlungsparameter wie Strahlenart und -energie, Dauer, Dosis etc.)
Messergebnisse über Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser, Zeitpunkt der Wartung sowie Zeitpunkt und Ergebnis der Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV und der sonstigen gemäß Betriebsvorschriften vorgesehenen regelmäßig wiederkehrenden Funktionsprüfungen
Zeitpunkt und Ergebnis der Prüfungen nach § 66 Abs. 4 StrlSchV sofern zutreffend
Angaben über Durchführung der nach den §§ 51 Abs. 1, 70, 71, 75 Abs. 2, 83 Abs. 4 und 89 erforderlichen Mitteilungen
Organisation und VerantwortungBeschreibung der Organisationsstruktur und der Verantwortungsbereiche einschließlich der innerbetrieblichen Entscheidungsbereiche der Strahlenschutzbeauftragten mit Angabe der verantwortlichen Personen und deren Vertretung für
Leitung des Betriebs der Anlage
Betrieb der Strahlerzeugungs- und Strahlführungssysteme
Planung und Durchführung der Bestrahlungen
gewollte Produktion radioaktiver Stoffe und des nachfolgenden Umgangs innerhalb des Genehmigungsbereiches einschließlich der Aufzeichnungs- und Anzeigenpflichten in jedem Teilbereich, sofern zutreffend
Prüfung und Wartung
Strahlenschutz
Wahrnehmung der Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten
Brandschutz, Arbeitssicherheit
Anlagensicherung (bei Anlagen, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen)
Ausbildung des BetriebspersonalsAngabe der für die Gewährleistung eines sicheren Betriebs vorhandenen und vorgesehenen Ausbildung, wie z.B. vom Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten nach Bedarf durchgeführte Belehrungen sowie Vermittlung der sonst notwendigen Kenntnisse über die möglichen Strahlengefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen (Ort, Zeitpunkt, Dauer)
BetriebsvorschriftenVorlage einer Sammlung der Vorschriften, in denen
die Betriebsweise (vgl. 5.1)
die Prüfung und Wartung (vgl. 5.2) der Anlage geregelt werden
Strahlenschutzanweisung nach § 34 StrlSchV
Strahlenexposition
Strahlenexposition in den Kontroll- und Überwachungsbereichen Angabe mit Darlegung der Abschätzungs- oder Berechnungsgrundlagen der beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage zu erwartenden Strahlenexposition im ungünstigsten Fall an repräsentativen Stellen mit Übersichtsplänen
Äußere Strahlenexposition bei eingeschaltetem StrahlOrtsdosisleistungen und resultierende Jahresdosen (Strahlzeiten, Aufenthaltszeiten) durch
primäre und sekundäre Strahlung
Radionuklide in der Luft zugänglicher Räume
Radionuklide innerhalb von Leitungssystemen (Kühlmittel, Abluft, Abwasser)
Störstrahler (z. B. Mikrowellenerzeuger), Teilchenquellen
Äußere Strahlenexposition nach Abschalten des StrahlsOrtsdosisleistungen durch aktivierte Anlagenteile an repräsentativen Stellen, ggf. nach bestimmten, anzugebenden Zeiträumen (Wartezeiten) nach Abschaltung
Innere StrahlenexpositionAngaben über mögliche Aktivitätszufuhren radioaktiver Stoffe über die Atemluft
Strahlenexposition außerhalb der Strahlenschutzbereiche (Einhaltung der §§46, 47,48 StrlSchV)Angabe mit Darlegung der Abschätzungs- oder Berechungsgrundlagen der beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage zu erwartenden Strahlenexposition im ungünstigsten Fall an repräsentativen Stellen mit Übersichtsplänen
Äußere Strahlenexposition
Ortsdosisleistungen und resultierende Jahresdosen durch nicht aus Ableitungen radioaktiver Stoffe stammender Strahlung
resultierende Jahresdosen durch Submersionsexposition aus der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft
Innere StrahlenexpositionDurch abgeleitete radioaktive Stoffe bedingte Aktivitätszufuhr über Atemluft, Trinkwasser und Nahrung
Abgrenzung der nicht zu Strahlenschutzbereichen gehörenden Bereiche (Übersichtspläne)Angabe zur Überwachung der Ableitungen (§ 48 Abs.1 StrlSchV)
Aktivierungen
Angaben über die Aktivierung von Anlagenteilen wie
Komponenten der Einrichtungen nach 4.1.2
Kühlmittel
Abschirmmaterialien mit Abschätzung der totalen remanenten Aktivität
Beschreibung von Art und Umfang der gewollten Produktion radioaktiver Stoffe mit Angabe der handzuhabenden höchsten Aktivitäten und der Jahresproduktion der einzelnen Radionuklide
Radioaktive AbfälleSchätzwerte der jährlich anfallenden
Volumina und Aktivitätskonzentrationen der flüssig radioaktiven Abfälle sowie der
Volumina und Aktivitäten der festen radioaktiven Abfälle, die in einen endlagerfähigen Zustand zu überführen sind, sowie Angaben über die vorgesehene Konditionierung der betreffenden Abfälle
Bei Bestrahlungsanlagen: Beschreibung der vorgesehenen Verfahren zur Einhaltung des Aktivitätsgrenzwertes nach § 105 StrlSchV
Bei Antrag nach § 106 StrlSchV: Darlegung der Genehmigungsvoraussetzungen nach §§ 107 ggf. i. V. m. 110 StrlSchV
Strahlenschutzrelevante Systeme
Abschirmungen Zusammenfassende Beschreibung der durch Bauplan festgelegten und der veränderbaren (mobilen) Abschirmungen, der Labyrinthe und der Durchführungen mit Planzeichnungen und Angabe
der Abmessungen, Wandmaterialien und der Dichte- der Methode der Abschätzung oder Berechnung der Dimensionierung unter Bezug auf die Bemessungsdaten (Strahlenarten, Energien, Schwächungsfaktoren, Dosisleistungen, Strahlzeiten, Aufenthaltszeiten etc.)
Personensicherheitssystem
Angaben über Lage und Ausdehnung, Abgrenzung und Kennzeichnung von Kontroll- und Sperrbereichen bei eingeschaltetem Strahl sowie nach Abschalten des Strahls (Wartezeiten)
Verriegelung von Zugängen zu Sperrbereichen (Kopplung mit Systemen nach 6.4.3, 6.4.4, 6.5.1 und 6.5.2 soweit zutreffend),
Logischer Aufbau des Personensicherheitssystems (Interlocksystem) hinsichtlich der
akustischer und optischer Warnzeichen sowie der Notfallschutzvorrichtungen (Notausschalter, Rufanlage, Notausgänge) in Sperrbereichen , der Strahlverschlüsse und Strahlweichen,
Störsicherheit und Störanzeige des Personensicherheitssystems
dem Absuchen von Räumen, die nach Einschalten Sperrbereich sind
Personenkontrolle an Zugängen zu Sperrbereichen und falls notwendig zu Kontrollbereichen
Kontrollsysteme der AnlageZusammenfassende, allgemeine Beschreibung der Systeme zur Steuerung und Überwachung der Betriebsparameter der Einrichtungen unter 4.2.1, soweit für den Strahlenschutz relevant.
BestrahlungskontrollsystemeZusammenfassende Beschreibung der Systeme zur Steuerung und Überwachung der Bestrahlungsparameter entsprechend den Bestrahlungsplänen, soweit für den Strahlenschutz relevant
StrahlenschutzüberwachungssystemeBeschreibung der für die angegebenen Strahlenexpositionen eingesetzten Überwachungssysteme
Ortsdosis oder Ortsdosisleistung
Zusammenfassende Beschreibung des ortsfesten Systems zur Überwachung von Ortsdosen oder Ortsdosisleistungen mit Angabe der Messorte, der Nachweisgrenzen, der Messbereiche, der funktionellen Kopplung mit dem Kommunikationssystem für Notfallsituationen, den Anlage- und Bestrahlungskontrollsystemen und mit dem Personensicherheitssystem
Zusammenfassende Beschreibung der mobilen Systeme zur Überwachung von Ortsdosen oder Ortsdosisleistungen
Raumluftaktivität
Zusammenfassende Beschreibung des ortsfesten Systems zur Überwachung von Aktivitätskonzentrationen in Luft mit Angabe der vorgesehenen Methode, der Mess- und Anzeigeorte sowie gegebenenfalls der funktionellen Kopplung mit dem Kommunikationssystem für Notfallsituationen (8), den Anlage- und Bestrahlungskontrollsystemen und mit dem Personensicherheitssystem
Zusammenfassende Beschreibung der mobilen Systeme zur Überwachung der Aktivitätskonzentrationen in Luft
Personendosis und Körperdosis
Beschreibung der neben den amtlichen Personendosimetern verwendeten Messverfahren (Überwachung in Bezug auf äußere Ganzkörper- und Teilköperexposition)
Beschreibung der Verfahren zur InkorporationsüberwachungSofern Auswertung in den Fällen a) und b) nicht vom eigenen Strahlenschutzdienst durchgeführt wird, Angabe der beauftragten Stelle(n)
KontaminationZusammenfassende Beschreibung der Messverfahren zur Bestimmung der Kontaminationen von Händen, Füßen, Kleidung und Arbeitsplätzen
AbluftaktivitätZusammenfassende Beschreibung der Systeme zur Überwachung der mit der Abluft abgegebenen Aktivitäten mit Angabe der vorgesehenen Messverfahren und der Messorte sowie gegebenenfalls der funktionellen Kopplung mit dem Kommunikationssystem für Notfallsituationen und den Sicherheitssystemen
AbwasseraktivitätZusammenfassende Beschreibung der Systeme zur Überwachung der mit dem Abwasser abgegebenen Aktivitäten mit Angabe der vorgesehenen Messverfahren und der Messorte sowie gegebenenfalls der funktionellen Kopplung mit dem Kommunikationssystem für Notfallsituationen und den Sicherheitssystemen
UmgebungPlan zur Erfassung und Überwachung von Strahlenfeldern und Aktivitäten in Luft, Wasser und Boden in der Umgebung der Anlage, soweit im Rahmen der Beweissicherung vorgesehen
Sicherheitsrelevante Vorkehrungen, Sicherung
BrandschutzmaßnahmenZusammenfassende Beschreibung der Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen einschließlich des Feuermeldesystems sowie der Einteilung der Anlage in Gefahrengruppen gem. § 52 StrlSchV mit Übersichtsplan
Vorbereitung der Schadensbekämpfung nach § 53 StrlSchVSofern die Errichtung der Anlage genehmigungspflichtig ist: Angaben, die geeignet sind, um nachzuweisen, dass das erforderliche Personal sowie die erforderlichen Hilfsmittel vorgehalten sind und einsatzfähig gehalten werden.
Sicherungsmaßnahmen(Vertraulich zu behandelnde Angaben sind der zuständigen Behörde in geeigneter Form gesondert zuzuleiten.)Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen
Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen nach § 50 StrlSchV
Abhandenkommen radioaktiver Stoffe nach § 71 StrlSchV und Zugriff Unbefugter auf diese Stoffe
Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe nach §65 StrlSchV
SicherheitsbetrachtungenBetrachtung sicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignisse in der Anlage, insbesondere solcher, bei deren Eintritt und in deren Folge eine Überschreitung der Grenzwerte nach den §§ 46, 55 StrlSchV und ggf. weiterer diesbezüglicher Genehmigungsauflagen auftritt oder auftreten kann sowie Beschreibung der automatisch wirksam werdenden oder der einzuleitenden Gegenmaßnahmen (vgl. 6.4, 6.5, 7) mit Angabe der Kommunikationssysteme und -wege.Von besonderer Bedeutung sind folgende Ereignisse ggf. Erläuterung der Auswahl der betrachteten Ereignisse und Ereigniskombinationen.
Verbleiben von Personen im Sperrbereich nach Einschalten des Strahls durch Versagen des Absuchsystems, Betreten bestehender Sperrbereiche durch Versagen der Zugangsverriegelungen
Eintritt des Strahles oder erhöhter Sekundärstrahlung in zugängliche Teilbereiche der Anlage oder in Bereiche außerhalb der Anlage durch Versagen von Strahlverriegelungen (Ablenksysteme, Strahlstopper) oder durch Fehlen von Abschirmung
Versagen der zur Verhütung von Abweichungen vom vorgesehenen Betriebszustand der Anlage dienenden Kontrollsysteme und der Überwachungssysteme nach 6.5.1, 6.5.2, 6.5.5 und 6.5.6
Versagen der Abscheidevorrichtungen für radioaktive Stoffe in Abluft und Abwasser
Sonstige Gefährdung von Personen innerhalb der Anlage, z. B. bei
Zerstörung von Anlagenteilen (Targets) und Bestrahlungsobjekten, insbesondere durch Strahleneinwirkung (z. B. Knallgasbildung)
Leckage von Systemen, die radioaktive Stoffe einschließen (Rissbildung, Dichtungsschäden etc.)
Verflüchtigung von radioaktiven Stoffen infolge von Bedienungs- oder Bearbeitungsfehlern
Stilllegung der Anlage oder von AnlagenteilenFalls Aktivierung im Hinblick auf eine Stilllegung relevant:
Abschätzung der zu erwartenden Radioaktivität bei Stilllegung mit Angaben über große unzerlegbare radioaktive Komponenten
Vorschläge zur Weiterverwendung und zur Beseitigung der radioaktiven Teile, z. B.
Endlagerung
Zwischenlagerung und anschließende anderweitige Verwendung bzw. Beseitigung
Verwendung großer Komponenten
Beschreibung zur Prüfung der Voraussetzungen zur Freigabe nach § 29 StrlSchV
Nachweis der Deckungsvorsorge nach der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung