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Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 6 E Anleitung zur Anlage UN 2026
Durch Artikel 4 Nummer 2 i. V. m. Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29 Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 40a UStG für bis zum 1. Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem 31. Dezember 2025 ausgelagerte Gegenstände in Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorgaben zur Auslagerung und der damit einhergehenden Besteuerung der einer Auslagerung nach dem 31. Dezember 2025 vorangegangenen Umsätze bleiben für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2029 erhalten.
Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2026: 19%) ist um den zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Satz für den pauschalierten Vorsteuerbetrag (§ 24 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 35 (Kennzahl – Kz. – 347) des Vordruckmusters USt 2 A einzutragen.
Im Ausland ansässige Unternehmer müssen in den „allgemeinen Angaben“ nun ihre Auslandsanschrift für die Bekanntgabe von Umsatzsteuerbescheiden angeben.
Unternehmer, die Umsätze nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“ erbringen, haben diese in Zeile 48 und Kz. 237 zu erklären.
Erbringt der Unternehmer Reiseleistungen (§ 25 UStG), ist die Bemessungsgrundlage (Kz. 308) und die entsprechende Steuer (Kz. 309) in der Zeile 37 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.
Wendet der Unternehmer die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) an, ist die Bemessungsgrundlage in Kz. 310 in der Zeile 38 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.
Hat der Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb als erster Abnehmer im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts (§ 25b Absatz 3 UStG), ist die Bemessungsgrundlage in Zeile 55 (Kz. 789) zu erklären.
Ist der Unternehmer ein Fiskalvertreter (§ 22a UStG) und wurde ihm eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zugeteilt, ist diese in Zeile 2 des Vordruckmusters Anlage FV einzutragen.
Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
Die Sätze werden jährlich überprüft und erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung angepasst (§ 24 Absatz 5 UStG).
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen 2026 11 — Eingangsstempel — Umsatzsteuererklärung An das Finanzamt
Steuernummer
202602050001 110 1 = Ja 3 Berichtigte Steuererklärung A. Allgemeine Angaben 11 / 86 Wirtschafts-Identifikationsnummer D E Name des Unternehmers
ggf. abweichender Firmenname
Art des Unternehmens
Straße
Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung
Postleitzahl (Inland) Postleitzahl (Ausland)
Ort
Postleitzahl Postfach
Staat (falls Anschrift im Ausland)
Telefon
E-Mail-Adresse
Im Ausland ansässiger Unternehmer 125 1 = Ja
Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage UN. Fiskalvertreter 126 1 = Ja
Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage FV. Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung 136 T T M M J J J J
Datum des Wechsels
Dauer der Unternehmereigenschaft (falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026) vom bis zum T T M M T T M M
1. Zeitraum
T T M M T T M M
2. Zeitraum Die Steuer wurde berechnet nach 1 = vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG) 133 2 = vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)
3 = vereinnahmten Entgelten nur für einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder § 20 Satz 1 Nummer 3 UStG) Die Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten (§ 18 Absatz 4 UStG). Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.
129 1 = Ja
Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.
2026USt2A501 - Dezember 2025 - 2026USt2A501 Steuernummer - 2 -
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung Eine Eintragung ist in Zeile 23 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen übermitteln, ist in Zeile 23 keine Eintragung vorzunehmen. 1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden. 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertreten. 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
In dieser Steuererklärung 4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl). Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“. 202602050002 11 B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben Bemessungsgrundlage Steuer ohne Umsatzsteuer Umsätze zum allgemeinen Steuersatz EUR EUR Ct Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 19 % ,– , Unentgeltliche Wertabgaben Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 19 % ,– , Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 19 % ,– , Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 % Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 7 % ,– , Unentgeltliche Wertabgaben Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 7 % ,– , Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 7 % ,– , Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 0 % Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 0 % ,– Unentgeltliche Wertabgaben Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 0 % ,– Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 0 % ,– EUR Ct 155 156
Umsätze zu anderen Steuersätzen ,– , Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer ,– Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist EUR Ct (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und al- 346 347
koholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) ,– , Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine
Steuer zu entrichten ist ,– Umsätze nach § 25 UStG (Reiseleistungen) EUR Ct 308 309
Steuerpflichtige Umsätze nach § 25 UStG ,– , Umsätze nach § 25a UStG (Differenzbesteuerung) EUR Ct
Steuerpflichtige Umsätze nach § 25a UStG ,– , Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung beziehungsweise Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte An- EUR Ct zahlungen infolge des Wechsels der Be-
steuerungsform ,
2026USt2A502 2026USt2A502 Steuernummer - 3 -
EUR Ct Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen
und ähnlichem wegen Steuersatzänderung , Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 109) , C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug 202602050003a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) EUR
an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ,–
neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ,–
neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) ,– b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)
Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG) ,–
UStG Umsätze nach § ,– Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Haupt-
quartiere ,–
Umsätze nach Verordnungen der EU ,–
Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG ,–
Summe der Zeilen 46 bis 49 ,– Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) ,– UStG 287
nach § 4 Nummer ,– b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
nach § 19 Absatz 1 UStG ,– UStG 240
nach § ,– D. Innergemeinschaftliche Erwerbe Bemessungsgrundlage Steuer ohne Umsatzsteuer Innergemeinschaftliche Erwerbe des ers- EUR ten Abnehmers im Rahmen eines Drei-
ecksgeschäfts nach § 25b Absatz 3 UStG ,– Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe von bestimmten Gegenständen und
Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStG ,– Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) EUR Ct
zum Steuersatz von 19 % ,– ,
zum Steuersatz von 7 % ,– ,
zum Steuersatz von 0 % ,– EUR Ct 798 799
zu anderen Steuersätzen ,– , neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer- Identifikationsnummer zum allgemeinen 794 796
Steuersatz ,– , Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 110) ,
2026USt2A503 2026USt2A503 Steuernummer - 4 -
E. Steuerschuldner bei Auslagerung (§ 27 Absatz 40a UStG) Bemessungsgrundlage Steuer ohne Umsatzsteuer EUR EUR Ct Lieferungen, die der Auslagerung vorange- 852 853
gangen sind (§ 27 Absatz 40a UStG) ,– , Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 111) , F. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) Bemessungsgrundlage Steuer 202602050004 ohne Umsatzsteuer EUR
Lieferungen des ersten Abnehmers ,– Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet EUR Ct
zum Steuersatz von 19 % ,– ,
zum Steuersatz von 7 % ,– ,
zum Steuersatz von 0 % ,– EUR Ct 747 748
zu anderen Steuersätzen ,– , Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 112) , G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) Bemessungsgrundlage Steuer ohne Umsatzsteuer Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsge- EUR EUR Ct biet ansässigen Unternehmers (§ 13b Ab- 846 847
satz 1 UStG) ,– , Umsätze, die unter das GrEStG fallen 873 874
(§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) ,– , Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Num- 877 878
mer 1, 2, 4 bis 12 UStG) ,– , Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 113) , H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen Betrag EUR Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig
behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) ,– Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger
die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet ,– Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-
satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) ,– Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-
satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern) ,–
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG ,–
Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG ,–
Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) ,– In den Zeilen 78, 80 und 81 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den
Vorsteuerabzug ausschließen ,– Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Perso-
nenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG) ,– Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B ent-
halten) ,–
2026USt2A504 2026USt2A504 Steuernummer - 5 -
I. Abziehbare Vorsteuerbeträge (ohne die Berichtigung nach § 15a UStG) Steuer EUR Ct Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) , Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) ,
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG) , 202602050005 Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer schuldet (§ 27 Absatz
40a UStG) , Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG) , Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Perso-
nenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG) , Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Ab-
satz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG) , Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
(§ 25b Absatz 5 UStG) ,
Summe der Vorsteuerbeträge (zu übertragen in Zeile 115) , Ergänzende Angabe Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung
mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 85, 90 und 91 enthalten) , J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) Sind im Kalenderjahr 2026 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Vorsteuer ab- 370 1 = Ja
gezogen worden ist, erstmals tatsächlich verwendet worden? (Geben Sie bitte auf einem besonderem Blatt für jedes Grundstück oder Gebäude gesondert an: Lage, Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung, Art und Umfang der Verwendung im Erstjahr, insgesamt angefallene Vorsteuer, in den Vorjahren – Investitionsphase – bereits abgezogene Vorsteuer) Haben sich im Jahr 2026 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei 1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre 371 1 = Ja
erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?
2. anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsäch- 372 1 = Ja
lich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind? 3. Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet 369 1 = Ja
worden sind? Die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, haben sich seitdem geändert durch: X Veräußerung X Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG X Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG
X Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung
X Nutzungsänderung, und zwar Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwen- X
dungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel). steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für X
NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung.
X
Vorsteuerberichtigungsbeträge nachträglich abziehbar zurückzuzahlen EUR Ct EUR Ct zu 1. (z. B. Grundstücke,
§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) , , zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter,
§ 15a Absatz 1 Satz 1 UStG) , , zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter,
§ 15a Absatz 2 UStG) , , 357 359
Summe , , zu übertragen in Zeile 116 zu übertragen in Zeile 118
2026USt2A505 2026USt2A505 Steuernummer - 6 -
K. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Steuer EUR Ct Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unent-
geltliche Wertabgaben (aus Zeile 41) ,
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (aus Zeile 62) , Umsatzsteuer, die vom Auslagerer oder Lagerhalter geschuldet wird (§ 27 Absatz 40a
UStG) (aus Zeile 64) , Umsatzsteuer, die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
geschuldet wird (§ 25b Absatz 2 UStG) (aus Zeile 70) 202602050006 , Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird (aus
Zeile 74) ,
Zwischensumme ,
Abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Zeile 93) , Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG nachträglich abziehbar sind (aus
Zeile 108) ,
Verbleibender Betrag ,
Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen sind (aus Zeile 108) , In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG)
sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Absatz 4 Satz 2 UStG geschuldet werden ,
Steuerbeträge, die nach § 17 Absatz 1 Satz 7 UStG geschuldet werden , Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen (nur für
Kleinunternehmer, die § 19 Absatz 1 UStG anwenden) , Umsatzsteuer
Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen - ,
Anrechenbare Beträge (aus Zeile 18 der Anlage UN) , Verbleibende Umsatzsteuer Verbleibender Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -
(bitte in jedem Fall ausfüllen) ,
Vorauszahlungssoll 2026 (einschließlich Sondervorauszahlung) , Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung - Erstattungsanspruch - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -
(bitte in jedem Fall ausfüllen) , Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.
Unterschrift Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in 1 = Ja
Steuersachen nach §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes befugten Person oder Vereinigung angefertigt. Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt:
Datum, eigenhändige Unterschrift des Unternehmers
Datenschutzhinweis: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 AO sowie der §§ 18, 18b UStG erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Bearbeitungshinweis 1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten. 2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung.
Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk
2026USt2A506 2026USt2A506 2026 1 Steuernummer Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung für im Ausland ansässige Unternehmer A. Allgemeine Angaben Wirtschafts-Identifikationsnummer 202602051001D E IBAN
BIC (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums)
Name des Geldinstituts (Zweigstelle) und Ort
Kontonummer (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraums - SEPA)
Kontoinhaber ist der Unternehmer laut Name des Kontoinhabers Zeile 5 auf Vordruck X 7 USt2A Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Zum Empfang von Schriftstücken als Empfangsbevoll- X X 8 Bevollmächtigter (§ 80 AO) ist bestellt: mächtigter (§ 123 AO) ist bestellt: Name
Straße
Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung
Postleitzahl Ort
Postleitzahl Postfach
Telefon
E-Mail-Adresse
X Die Umsatzsteuererklärung wurde vom Bevollmächtigten unterschrieben. Die Voraussetzungen des § 150 Absatz 3 AO liegen vor. 11 B. Vorsteuer-Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern Ist für das Kalenderjahr 2026 die Vergütung von Vorsteuern in einem besonderen Verfahren (§ 18 Absatz 9 1 = Ja 17 UStG, §§ 59 bis 61a UStDV) beantragt worden? 2 = Nein C. Anrechenbare Beträge Bei der Beförderungseinzelbesteuerung entrichtete Umsatzsteuer EUR Ct (§ 18 Absatz 5b Satz 2 UStG) – Belege bitte gesondert übermitteln - 18 (zu übertragen in Zeile 123 der Umsatzsteuererklärung) , D. Ergänzende Angaben zu Umsätzen Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer In den steuerpflichtigen Umsätzen enthaltene Umsätze EUR
19 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 3c UStG) ,–
2026AnlageUN511 - Dezember 2025 - 2026AnlageUN511 2026 EUR
Summe der jeweiligen Bemes-sungsgrundlagen
Anlage FV zurUmsatzsteuererklärung Falls vorhanden: Umsatz-steuer-Identifikationsnummerdes vertretenen Unterneh-mers
E Name des Fiskalvertreters D
EORI-Nummer
Anschrift des vertretenen Unternehmers
E D
Name des vertretenen Unternehmers
Steuernummer des FiskalvertretersWirtschafts-IdentifikationsnummerLfd.Nr. Summe Aufstellung aller vertretenen Unternehmer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 14 10 11 12 13 2026AnlageFV001 - Dezember 2025 - 2026AnlageFV001 Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026 Abgabefrist: bis 31. Juli 2027
Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStG = Umsatzsteuergesetz
Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen.
Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung des Vorjahres sind mit „Neu!“ gekennzeichnet.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung:
Die Umsatzsteuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Zur Umsatzsteuererklärung gehören der Hauptvordruck USt 2 A, die Anlage UN sowie die Anlage FV. Die Anlage UN ist nur von Unternehmern zu übermitteln, die im Ausland ansässig sind; Hinweise zum Ausfüllen der Anlage UN finden Sie im Vordruck USt 6 E. Die Anlage FV ist nur von Fiskalvertretern im Sinne des § 22a UStG zu übermitteln. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein, auf die in den Vordrucken hingewiesen wird. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
So werden die Vordrucke ausgefüllt:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Tragen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer in Zeile 4 nur ein, wenn diese Ihnen bereits bekannt ist.
Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu erklären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab. Als Bemessungsgrundlage tragen Sie bitte die Entgelte für Umsätze sowie die Anzahlungen ein. Bitte berücksichtigen Sie Entgelterhöhungen und Entgeltminderungen bei den Bemessungsgrundlagen. Kennzeichnen Sie negative Beträge durch ein Minuszeichen. Sollte die vorgesehene Stellenanzahl der weißen Felder nicht ausreichen, ist eine Eintragung zwischen den weißen Feldern in Ausnahmefällen unschädlich. Reicht der vorgesehene Platz darüber hinaus nicht aus, verwenden Sie bitte für weitere Angaben ein gesondertes Blatt. Fügen Sie bitte die erforderlichen Anlagen oder Einzelaufstellungen bei. Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Steuer- und Vorsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich. Werte in fremder Währung rechnen Sie bitte in Euro um.
Die Umsatzsteuererklärung ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben.
Allgemeine Angaben
Zeile 18 Für im Inland ansässige Unternehmer gilt: laufenden Kalenderjahr 100.000 € überschreitet (§ 19 Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie Bitte tragen Sie nur in folgenden Fällen das Datum bitte das Datum des Umsatzes, mit dem die Grendes Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung ze in Höhe von 100.000 € überschritten wurde, in zur Regelbesteuerung ein, wenn: Zeile 18 ein. – Sie Ihr Unternehmen im laufenden Kalenderjahr – Sie ab Beginn des laufenden Kalenderjahres auf gegründet haben und Ihr Gesamtumsatz nach die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung § 19 Absatz 2 UStG 25.000 € überschreitet (§ 19 nach § 19 Absatz 3 UStG verzichten. In diesem Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie bitte Fall tragen Sie bitte in Zeile 18 den 1. Januar 2026 das Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze in ein. Den Verzicht können Sie gegenüber dem Fi- Höhe von 25.000 € überschritten wurde, in Zeile nanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar 18 ein. 2028 erklären. Ihre Umsätze unterliegen dann der – Ihr Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG im
USt 2 E - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung - Dezember 2025 Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften Fall tragen Sie bitte in Zeile 18 kein Datum ein. des UStG. An den Verzicht sind Sie für mindestens Für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unterfünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Absatz 3 nehmer gilt: UStG). Hat Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) im voran- Bitte füllen Sie die Zeile 18 nicht aus. Einen Verzicht gegangenen Kalenderjahr 25.000 € überschritten, un- auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung terliegen Ihre Umsätze ab dem 1. Januar des laufen- erklären Sie bitte gegenüber dem Mitgliedstaat, in dem den Kalenderjahres der Regelbesteuerung. In diesem Sie ansässig sind.
Zeile 21 Die Steuer ist nach vereinbarten Entgelten zu berech- lenderjahr ausschließlich die Kleinunternehmer-Regenen, sogenannte Sollversteuerung (§ 16 Absatz 1 lung (§ 19 UStG) angewendet, müssen Sie keine An- Satz 1 UStG). Bitte tragen Sie in diesem Fall in gabe in Zeile 21 vornehmen. Zeile 21 eine „1“ ein. Bei einem Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Besteuerung nach vereinbar- Die Steuer kann unter den Voraussetzungen des § 20 ten Entgelten oder umgekehrt (Wechsel der Besteue- UStG nach vereinnahmten Entgelten berechnet werrungsart), dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden, sogenannte Istversteuerung. Bitte tragen Sie in den oder unversteuert bleiben. Umsätze, die in Bediesem Fall in Zeile 21 eine „2“ ein. steuerungszeiträumen ausgeführt wurden, in denen Wird die Steuer nur für einzelne Teile des Unterneh- Sie die Istversteuerung angewendet haben, unterliemens nach vereinnahmten Entgelten berechnet, tra- gen weiterhin der Besteuerung nach vereinnahmten gen Sie bitte in diesem Fall in Zeile 21 eine „3“ ein Entgelten. Das gilt auch, wenn in späteren Besteue- (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder rungszeiträumen ein Wechsel zur Sollversteuerung Satz 1 Nummer 3 UStG). eintritt. Vereinnahmen Sie das Entgelt erst nach dem Wechsel der Besteuerungsart, erklären Sie bitte den Die Besteuerung von Anzahlungen (§ 13 Absatz 1 Umsatz im Besteuerungszeitraum der Vereinnah- Nummer 1 Buchstabe a Satz 4 UStG) ist für die Eintramung. gung in Zeile 21 unbeachtlich. Wird im laufenden Ka-
Zeile 22 Wünschen Sie eine Verrechnung oder liegt eine Ab- Abtretungsanzeige nach amtlichem Muster noch nicht tretung vor, tragen Sie bitte ausschließlich in Zeile 22 vor, fügen Sie diese bitte bei oder reichen Sie sie geeine „1“ ein. Liegt dem Finanzamt bei Abtretungen die sondert ein.
Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben Zeilen 24 bis 33 Bitte tragen Sie die Umsätze und erhaltenen Anzah- fassen auch unentgeltliche Sachzuwendungen und lungen ein, für die die Umsatzsteuer entstanden ist. sonstige Leistungen an Arbeitnehmer.
Bemessungsgrundlagen sind stets Nettobeträge (ohne Bitte tragen Sie hier auch die Lieferungen bei der Aus- Umsatzsteuer), die Sie bitte in vollen Euro (ohne Cent- lagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteubeträge) eingeben. Bitte tragen Sie auch Umsätze ein, erlager ein, wenn dem liefernden Unternehmer die bei denen die sogenannte Mindestbemessungsgrund- Auslagerung zuzurechnen ist. In allen anderen Fällen lage anzuwenden ist (§ 10 Absatz 5 UStG). Die Um- der Auslagerung – insbesondere, wenn dem Abnehsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatz- mer die Auslagerung zuzurechnen ist – tragen Sie die steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, tragen Sie Umsätze bitte nicht hier, sondern in Zeile 63 ein. bitte nicht hier, sondern in den Zeilen 71 bis 74 ein. Bitte tragen Sie die Umsätze und erhaltenen Anzah- Die in den steuerpflichtigen Umsätzen enthaltenen in- lungen zum ermäßigten Steuersatz von 0 % (§ 12 Abnergemeinschaftlichen Fernverkäufe im Sinne des satz 3 UStG) in den Zeilen 30 bis 32 ein. Diesem § 3c UStG in das übrige Gemeinschaftsgebiet tragen Steuersatz unterliegen ausschließlich die Lieferung, Sie bitte zusätzlich in Zeile 77 ein. Installation und unentgeltliche Wertabgabe von Neu! – Solarmodulen, Die in den steuerpflichtigen Umsätzen enthaltenen Te- – wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer lekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleis- Photovoltaikanlage und tungen sowie auf elektronischem Weg erbrachten – Speichern, die dazu dienen, den mit den Solarmosonstigen Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgedulen erzeugten Strom zu speichern biet ansässige Nichtunternehmer unter der Voraussetan den Betreiber einer Photovoltaikanlage. zung des § 3a Absatz 5 Satz 3 UStG tragen Sie bitte Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaikanlage zusätzlich in Zeile 77 ein. auf oder in der Nähe von Unentgeltliche Wertabgaben aus dem Unternehmen – Privatwohnungen, sind, soweit sie in der Abgabe von Gegenständen be- – Wohnungen sowie stehen, in der Regel den entgeltlichen Lieferungen – öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem und, soweit sie in der Abgabe oder Ausführung von Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, sonstigen Leistungen bestehen, in der Regel den ent- installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als ergeltlichen sonstigen Leistungen gleichgestellt. Sie um- füllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovol‐ taikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Zu den weiteren Voraussetzungen beachten Sie bitte Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer (§ 1 die Abschnitte 3.2 Absatz 3 und 12.18 UStAE. Absatz 1a UStG). Solche Umsätze geben Sie bitte in der Zeile 79 an. Änderungen von Bemessungsgrundlagen (§ 17 UStG) für Umsätze, die den vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezem- Im Inland steuerpflichtige Umsätze, die in den besonber 2020 geltenden Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % deren Besteuerungsverfahren nach §§ 18i, 18j oder unterlegen haben, tragen Sie bitte zusammen mit dem 18k UStG erklärt werden, tragen Sie bitte nicht in den selbst berechneten Steuerbetrag in Zeile 33 ein. Zeilen 24 bis 33 ein. Informationen zu den besonderen Besteuerungsverfahren erhalten Sie unter Sofern aufgrund besonderer Genehmigung die sogewww.bzst.de. nannte Istversteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) anzuwenden ist, gilt dies auch für Ihre steuerpflichtigen Umsätze im Sinne des § 25 in diesem Jahr vereinnahmte Beträge für nach dem UStG tragen Sie bitte nicht in den Zeilen 24 bis 33, 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführ- sondern ausschließlich in Zeile 37 ein. Ihre steuerfreite Umsätze. en Umsätze im Sinne des § 25 UStG tragen Sie bitte ausschließlich in Zeile 49 ein. Die Nachversteuerung von nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 vereinnahmten Anzahlun- Ihre steuerpflichtigen Umsätze im Sinne des § 25a gen für nach dem 31. Dezember 2025 ausgeführte UStG tragen Sie bitte nicht in den Zeilen 24 bis 33, Umsätze nehmen Sie bitte in Zeile 40 vor. sondern ausschließlich in Zeile 38 ein.
Bitte beachten Sie, dass für land- und forstwirt- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihre Um- Zeilen 34 bis 36 schaftliche Betriebe, die ihre Umsätze nach den sätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Ab- Durchschnittssätzen des § 24 Absatz 1 UStG versteu- satz 1 UStG versteuern, müssen nur dann in Zeile 36 ern, Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet Eintragungen machen, wenn sie verpflichtet sind, ihre an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Einnahmen aufzuzeichnen. Umsätze, für die die Vergetrennt von den sonstigen Umsätzen aufzuzeichnen einfachungsregelung nach Abschnitt 24.6 UStAE ansind. Tragen Sie diese Entgelte bitte in Zeile 34 ein. gewendet wird, tragen Sie bitte ebenfalls hier ein. Bitte Über diese Lieferungen übermitteln Sie bitte Zusam- erfassen Sie diese Umsätze als Nettobetrag. menfassende Meldungen an das Bundeszentralamt Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihre Umfür Steuern (vergleiche Erläuterungen zu den Zeilen sätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG 42 bis 44). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie (Regelbesteuerung) versteuern, tragen ihre steuerunter www.bzst.de. pflichtigen Umsätze bitte in den Zeilen 24 bis 33 ein. Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltli- Sofern nach § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG der Gesamtcher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 umsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) im vorangegangenen UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Ge- Kalenderjahr mehr als 600.000 € betragen hat, müstränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) sind sen Sie die Umsätze nach der Regelbesteuerung verin Zeile 35 einzutragen. Bitte beachten Sie, dass für steuern. Zur Ermittlung des Gesamtumsatzes können land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihre Umsät- hilfsweise die ertragsteuerlichen Aufzeichnungen und ze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Absatz 1 Gewinnermittlungen herangezogen werden. Im Übri- Nummer 2 UStG versteuern, die auf die jeweiligen Be- gen sind die Umsätze nach den Betriebsmerkmalen messungsgrundlagen anzuwendenden Durchschnitts- und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältsätze um die zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen nisse zu schätzen. Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge (§ 24 Ab- Sofern Sie innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt satz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 haben, tragen Sie diese bitte in den Zeilen 56 bis 62 UStG) zu vermindern sind. Bitte wenden Sie den daein. nach berechneten Prozentsatz zur Ermittlung des Steuerbetrags auf die Bemessungsgrundlage an.
Bitte tragen Sie in Zeile 37 Ihre im Inland steuerpflich- kommen. Zeile 37 tigen Reiseleistungen ein (§ 25 UStG). Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Reiseleistungen sind Leistungen, die mit der Durch- dem vom Reisenden gezahlten Betrag und den Kosführung von Reisen verbunden sind, z. B. Transport, ten der Reisevorleistungen (Marge). Die in diesem Un- Übernachtung, Reisebegleitung oder Verpflegung. terschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ist heraus- Neu! § 25 UStG findet nur Anwendung, wenn Sie für die zurechnen. Durchführung der Reise Gegenstände und Dienstleis- Sie sind nicht berechtigt, die Vorsteuer aus den Reisetungen Dritter (Reisevorleistungen) in Anspruch nehvorleistungen abzuziehen. men und diese dem Reisenden unmittelbar zugute- Zeile 38 Bitte tragen Sie in Zeile 38 Ihre der Differenzbesteue- wurde. rung unterliegenden Umsätze ein (§ 25a UStG). Als Bemessungsgrundlage ist der Betrag anzusetzen, Die Anwendung der Differenzbesteuerung setzt vor- um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis überaus, dass steigt. Die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Um- - Sie als Wiederverkäufer tätig sind (gewerbsmäßiger satzsteuer ist herauszurechnen. Die Steuer ist nach Händler), dem allgemeinen Steuersatz zu berechnen. - bewegliche, körperliche Gegenstände (Gebrauchtge- Neu! Sie können bei jeder einzelnen Lieferung eines Gegenstände) geliefert haben, brauchtgegenstandes auf die Anwendung der Diffe- - die Gebrauchtgegenstände an Sie im Gemeinrenzbesteuerung verzichten (§ 25a Absatz 8 UStG). schaftsgebiet geliefert wurden und Sofern Sie auf die Anwendung verzichten, tragen Sie - für die Lieferung an Sie Umsatzsteuer nicht geschuldiese Umsätze bitte nicht hier, sondern in Zeile 24 bis det oder die Differenzbesteuerung vorgenommen 33 ein.
Zeile 39 Haben Sie in einem vorangegangenen Kalenderjahr 39 ein. die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) ange- Wenn Sie von der Anwendung der Regelbesteuerung wendet und Anzahlungen für Umsätze vereinnahmt, oder der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) die Sie erst in diesem Kalenderjahr ausgeführt haben zur Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) gewech- und die nun der Regelbesteuerung oder der Durch- selt haben, tragen Sie die Beträge bitte in Zeile 121 schnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) unterliegen, und nicht in Zeile 39 ein. dann tragen Sie die Steuer (Nachsteuer) bitte in Zeile
Zeile 40 Nach § 27 Absatz 1 Satz 2 und 3 UStG ist die Umsatz- ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. steuer, die für vor dem 1. Januar 2021 vereinnahmten Wurde eine Leistung nach dem 31. Dezember 2025 Entgelte und Teilentgelte geschuldet wird, für den Be- erbracht, für die eine An- oder Vorauszahlung bereits steuerungszeitraum zu berechnen und zu bezahlen, in vor dem 1. Januar 2021 zu 16 % bzw. 5 % versteuert dem die Leistung bzw. Teilleistung ausgeführt wird. wurde, tragen Sie die entsprechende Nachsteuer von Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde 3 % bzw. 2 % bitte in Zeile 40 ein. Eine Eintragung in der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der den Zeilen 24 bis 36 ist nicht vorzunehmen
Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben Zeilen 42 bis 44 Bitte tragen Sie in Zeile 42 steuerfreie innergemein- gesondert ein. schaftliche Lieferungen an Abnehmer mit Umsatz- Bitte tragen Sie in Zeile 44 die innergemeinschaftlisteuer-Identifikationsnummer ein (§ 4 Nummer 1 chen Lieferungen neuer Fahrzeuge durch Nichtunter- Buchstabe b in Verbindung mit § 6a UStG). Dies gilt nehmer und Unternehmer außerhalb ihres Unternehnicht für Kleinunternehmer, deren Umsätze nach § 19 mens ein (§ 2a UStG). Zum Vorsteuerabzug beachten Absatz 1 UStG steuerfrei sind, ausgenommen für in- Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 85 bis 93. nergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge. Tragen Sie die nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfreien Übermitteln Sie bitte über die in Zeilen 43 und 44 ein- Umsätze bitte in Zeile 53 ein. Über die in Zeile 42 ein- zutragenden Umsätze für jede innergemeinschaftliche zutragenden Lieferungen übermitteln Sie bitte Zusam- Lieferung eines neuen Fahrzeugs an einen Abnehmer menfassende Meldungen an das Bundeszentralamt ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Melfür Steuern. Innergemeinschaftliche Lieferungen, dung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtdie Sie nicht, unrichtig oder unvollständig in der Zu- verordnung an das Bundeszentralamt für Steuern. sammenfassenden Meldung angegeben haben, sind Nähere Informationen zu den vorgenannten Verfahren steuerpflichtig (vergleiche Abschnitt 4.1.2 Absatz 2 erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern und 3 UStAE). Tragen Sie diese bitte ausschließlich in (www.bzst.de). den Zeilen 24, 27, 33 bzw. 39 ein. Anzahlungen zu steuerfreien innergemeinschaftlichen Bitte tragen Sie in Zeile 43 die innergemeinschaftli- Lieferungen sind nicht einzutragen. Der Gesamtbetrag chen Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) an (Anzahlungen und Restzahlung) ist im Besteuerungs- Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zeitraum der Leistungsausführung anzugeben.
Zeile 45 Bitte tragen Sie in Zeile 45 steuerfreie Ausfuhrliefe- zutragen. Der Gesamtbetrag (Anzahlungen und Restrungen ein (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a, § 6 UStG). zahlung) ist im Besteuerungszeitraum der Leistungsausführung anzugeben. Diese Umsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug. Bitte tragen Sie abziehbare Vorsteuerbeträge in den Umsätze, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung Zeilen 85 bis 93 ein. (§ 19 Absatz 1 UStG) steuerfrei sind, tragen Sie hier bitte nicht ein. Bitte tragen Sie diese Umsätze in Zeile Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen sind nicht ein- 53 ein.
Bitte tragen Sie hier folgende steuerfreie Umsätze ein: – Reiseleistungen, soweit die Reisevorleistungen im Zeilen 46 bis 50 – Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 25 Absatz 2 (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a, § 7 UStG) (Zeile 46); UStG) (Zeile 49). – Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt Diese Umsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug. (§ 4 Nummer 2, § 8 UStG), grenzüberschreitende Bitte tragen Sie abziehbare Vorsteuerbeträge in den Güterbeförderungen und andere sonstige Leistun- Zeilen 85 bis 93 ein. gen nach § 4 Nummer 3 UStG sowie Vermittlungs- Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen sind nicht einleistungen nach § 4 Nummer 5 UStG (z. B. Provizutragen. Der Gesamtbetrag (Anzahlungen und Restsionen im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen) Neu! zahlung) ist im Besteuerungszeitraum der Leistungs- (Zeile 46); ausführung anzugeben. – Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-Trup- Umsätze, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung penstatut oder des Ergänzungsabkommens zum (§ 19 Absatz 1 UStG) steuerfrei sind, tragen Sie hier Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (Zeile 47); bitte nicht ein. Bitte tragen Sie diese Umsätze in Zeile – Umsätze nach Verordnungen der EU (z.B. SAFE – 53 ein. 2025/1106) (Zeile 48);
Bitte tragen Sie die steuerfreien Umsätze ohne Vor- Verpachtung von Grundstücken ein. Zeilen 51 bis 52 steuerabzug, die nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Bitte tragen Sie in Zeile 52 die weiteren steuerfreien Absatz 2 UStG gehören, ein. Umsätze ein. Dies können z. B. Umsätze nach § 4 Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 2 UStG ist Nummer 14 UStG aus der Tätigkeit als Arzt oder aus die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steu- ähnlicher heilberuflicher Tätigkeit sein. erbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Num- Die in Zeile 51 und 52 einzutragenden Umsätze sind mer 1 UStG abzüglich nicht als steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, UStG in Zeile 53 einzutragen. Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind und Tragen Sie bitte nur den Gesamtbetrag (Anzahlungen – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a und Restzahlung) im Besteuerungszeitraum der Leisbis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 tungsausführung ein. Ausschließliche Anzahlungen im steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Besteuerungszeitraum zu steuerfreien Umsätzen tra- Bitte tragen Sie in Zeile 51 die steuerfreien Umsätze gen Sie bitte nicht ein. nach § 4 Nummer 12 UStG aus der Vermietung und
Kleinunternehmer sind von der Übermittlung von 100.000 € im laufenden Kalenderjahr übersteigt, ist Zeile 53 Umsatzsteuererklärungen befreit. Dies betrifft jedoch nicht mehr nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei, sonnicht die Fälle des § 18 Absatz 4a UStG. Hierunter fal- dern unterliegt der Regelbesteuerung und ist nicht in len z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1 Absatz 1 Zeile 53 zu erfassen. Nummer 5 UStG) und bezogene Leistungen, für die Wenn Sie die unternehmerische Tätigkeit im Laufe Kleinunternehmer die Steuer als Leistungsempfänger des Kalenderjahres aufgenommen haben, unterliegt schulden (§ 13b Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Abbereits der Umsatz, der die Grenze in Höhe von satz 5 UStG). In den dort genannten Fällen haben 25.000 € übersteigt, der Regelbesteuerung, ist nicht Kleinunternehmer dem Finanzamt eine Umsatzsteuernach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei und nicht in Zeile erklärung zu übermitteln. Auch bleibt die Erklärungs- 53 zu erfassen. pflicht in dem Fall bestehen, in dem der Kleinunternehmer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 2 UStG ist (§ 149 Absatz 1 Satz 2 AO). die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Num- Bitte machen Sie in Zeile 53 nur Angaben, wenn Sie mer 1 UStG abzüglich als Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze nach § 19 – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Absatz 1 UStG erbracht haben und nach § 18 Absatz Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 4a UStG zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung versteuerfrei sind und pflichtet sind oder durch das Finanzamt zur Abgabe – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a einer Umsatzsteuererklärung aufgefordert wurden. bis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 Ihre Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgelt- steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. lichen Wertabgaben sind nach § 19 Absatz 1 UStG im Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht Inland steuerfrei, soweit der Gesamtumsatz (§ 19 Ab- zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG gehösatz 2 UStG) ren, tragen Sie bitte ausschließlich in die Zeilen 51 – im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 €, und 52 ein. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterun- – im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht über- gen zu den Zeilen 51 und 52. stiegen hat und Für den Zeitraum der Anwendung der Kleinunterneh- – Sie nicht auf die Steuerbefreiung nach § 19 Abmer-Regelung sind Sie nicht berechtigt satz 3 UStG verzichtet haben. – die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Bereits der Umsatz, der die Grenze in Höhe von Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a UStG) in Anspruch zu nehmen; satz 5 Satz 3 UStG, tragen Sie bitte zusätzlich in Zeile – auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG zu verzich- 77 ein. ten und Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu Zeile 121 und – Vorsteuern nach § 15 UStG abzuziehen. Dies gilt tragen Sie die auf die bereits versteuerten Anzahlunauch für Steuerbeträge, die Sie als Kleinunternehgen entfallende Anrechnung der Steuer in Zeile 121 mer schulden (unter anderem § 27 Absatz 40a ein, wenn UStG, § 13b Absatz 5 UStG). – in einem vorangegangenen Kalenderjahr die Re- Wenn Sie als Kleinunternehmer neue Fahrzeuge ingelbesteuerung oder die Durchschnittssatzbenergemeinschaftlich liefern, beachten Sie bitte die Ersteuerung (§ 24 UStG) angewendet wurde und läuterungen zu den Zeilen 42 bis 44. Zum Vorsteuer- – Anzahlungen für Umsätze vereinnahmt und verabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer steuert wurden, die erst in diesem Kalenderjahr Fahrzeuge beachten Sie bitte die Erläuterungen zu ausgeführt worden sind und nun der Kleinunterden Zeilen 85 bis 93. Wegen der Erklärungspflichten nehmer-Regelung (§ 19 UStG) unterliegen. zu innergemeinschaftlichen Erwerben, die für Sie als Da Sie die Steuer selbst berechnen müssen (§ 18 Ab- Kleinunternehmer in Betracht kommen, beachten Sie satz 3 UStG), nehmen Sie bitte auch Eintragungen in bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 56 bis 62. Hinden Zeilen 124 bis 126 vor. sichtlich der Umsätze, für die Sie als Kleinunternehmer die Steuer nach § 27 Absatz 40a UStG schulden, Für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unterbeachten Sie bitte die Erläuterungen zu Zeile 63 und nehmer, welche die Steuerbefreiung für Kleinunternehhinsichtlich der Steuerbeträge, die Sie als Kleinunter- mer nicht mehr in Deutschland in Anspruch nehmen nehmer nach § 13b Absatz 5 UStG schulden, die Er- können, gilt: läuterungen zu den Zeilen 71 bis 74. Bitte tragen Sie die in Deutschland als Kleinunterneh- Die in Zeile 53 enthaltenen innergemeinschaftlichen mer erbrachten Umsätze, welche Sie bisher über das Fernverkäufe im Sinne des § 3c UStG in das übrige besondere Besteuerungsverfahren für Kleinunterneh- Gemeinschaftsgebiet, tragen Sie bitte zusätzlich in mer erklärt haben, in Zeile 53 der Umsatzsteuererklä- Zeile 77 ein. rung ein. Gegebenenfalls kommt auch eine Teilnahme an den besonderen Besteuerungsverfahren One-Stop- Die in Zeile 53 enthaltenen Telekommunikations-, Shop bzw. Import-One-Stop-Shop in Betracht. Weitere Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen Behörde Ihres Mitgliedstaates. an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer unter der Voraussetzung des § 3a Ab-
Zeile 54 Bitte tragen Sie in Zeile 54 die steuerfreien Umsätze – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a ohne Vorsteuerabzug, die zum Gesamtumsatz nach bis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 § 19 Absatz 2 UStG gehören, ein. Dies können z. B. steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Umsätze nach § 4 Nummer 9 Buchstabe a UStG aus Tragen Sie bitte nur den Gesamtbetrag (Anzahlungen dem Verkauf von Grundstücken sein, sofern es sich und Restzahlung) im Besteuerungszeitraum der Leisnicht um Hilfsumsätze handelt. tungsausführung ein. Ausschließliche Anzahlungen im Besteuerungszeitraum zu steuerfreien Umsätzen tra- Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 2 UStG ist gen Sie bitte nicht ein. die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Num- Umsätze, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung mer 1 UStG abzüglich (§ 19 Absatz 1 UStG) steuerfrei sind, tragen Sie hier – der Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, bitte nicht ein. Bitte tragen Sie diese Umsätze in Zeile Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 53 ein. steuerfrei sind und
Innergemeinschaftliche Erwerbe Zeile 55 Bitte füllen Sie die Zeile 55 bei innergemeinschaftli- Lieferungen tragen Sie bitte in Zeile 65 ein. Bitte bechen Dreiecksgeschäften aus, wenn Sie der erste Ab- achten Sie hierzu die Erläuterungen zu den Zeilen 65 nehmer sind und Ihr Erwerb als besteuert gilt (§ 25b bis 70. Neu! Absatz 3 UStG). Ihre als erster Abnehmer getätigten
Zeilen 56 bis 62 Bitte tragen Sie in Zeile 56 die steuerfreien innerge- frei wäre (§ 4b Nummer 3 UStG), meinschaftlichen Erwerbe im Sinne des § 4b und – von Gegenständen, die der Unternehmer für Um- § 25c UStG ein. sätze verwendet, für die der Ausschluss vom Vor- Steuerbefreit ist der innergemeinschaftliche Erwerb steuerabzug nach § 15 Absatz 3 UStG nicht eintritt – bestimmter Gegenstände, deren Lieferung im In- (§ 4b Nummer 4 UStG), und land steuerfrei wäre (§ 4b Nummer 1 und 2 – von Anlagegold (§ 25c Absatz 1 Satz 1 UStG). UStG), – der Gegenstände, deren Einfuhr im Inland steuer- Bitte tragen Sie hier die folgenden Umsätze ein: – steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als erim Sinne des § 1a UStG, die dem allgemeinen füllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovol- Steuersatz von 19 % (§ 12 Absatz 1 UStG) unter- taikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr liegen (Zeile 57); als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. – steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, Zu den weiteren Voraussetzungen beachten Sie bitte die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Ab- Abschnitt 12.18 UStAE. satz 2 UStG) unterliegen (Zeile 58); Sie müssen innergemeinschaftliche Erwerbe in dem – steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, Besteuerungszeitraum erklären, in dem die Rechnung die einem anderen Steuersatz unterliegen (z. B. ausgestellt wird; spätestens jedoch in dem Besteue- 16 %, Zeile 60). rungszeitraum, in dem der Monat endet, der auf den Erwerb folgt (§ 13 Absatz 1 Nummer 6 UStG). Bitte tragen Sie in Zeile 59 die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe ein, die dem ermäßigten Tragen Sie in Zeile 61 bitte den steuerpflichtigen in- Steuersatz von 0 % (§ 12 Absatz 3 UStG) unterliegen. nergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs Diesem Steuersatz unterliegen ausschließlich die in- ein, das Sie im Rahmen Ihres Unternehmens von nergemeinschaftlichen Erwerbe von einer Person ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnum- – Solarmodulen, mer (insbesondere von einer Privatperson) bezogen – wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer haben. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt auch Photovoltaikanlage und dann vor, wenn das Fahrzeug nicht von einem ande- – Speichern, die dazu dienen, den mit den Solarmo- ren Unternehmer an Sie geliefert wurde. dulen erzeugten Strom zu speichern Haben Sie hingegen das neue Fahrzeug außerhalb durch den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Ihres Unternehmens (z. B. als Privatperson oder als Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaikanlage Unternehmer für Ihren privaten Bereich) erworben, erauf oder in der Nähe von klären Sie bitte den innergemeinschaftlichen Erwerb in – Privatwohnungen, einem gesonderten Verfahren (sogenannte Fahrzeug- – Wohnungen sowie einzelbesteuerung nach § 1b UStG) mit dem Vordruck – öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem USt 1 B. Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
Steuerschuldner bei Auslagerung (§ 27 Absatz 40a UStG) Tragen Sie bitte in Zeile 63 die Lieferungen ein, die Tragen Sie in Zeile 63 bitte nicht die Lieferungen ein, Zeile 63 den Auslagerungen von Gegenständen aus einem die dem liefernden Unternehmer zuzurechnen sind, Umsatzsteuerlager vorangegangen sind. Die Umsatz- wenn die Auslagerung im Zusammenhang mit diesen steuer für diese Umsätze schuldet der Unternehmer, Lieferungen steht. Diese Umsätze tragen Sie bitte in dem die Auslagerung zuzurechnen ist (Auslagerer); den Zeilen 24, 27 bzw. 33 ein. Zum Vorsteuerabzug ggf. der Lagerhalter als Gesamtschuldner. beachten Sie bitte die Zeile 88 .
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG)
Bitte füllen Sie die Zeile 65 bei innergemeinschaftli- Absatz 2 UStG für die Lieferung des ersten Abneh- Zeilen 65 bis 70 chen Dreiecksgeschäften aus, wenn Sie erster Abneh- mers schulden. Diesem Steuersatz unterliegt ausmer sind und der letzte Abnehmer für diese Lieferun- schließlich die Lieferung von gen die Steuer schuldet. Bitte tragen Sie die Bemes- – Solarmodulen sungsgrundlage (§ 25b Absatz 4 UStG) Ihrer Lieferun- – wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer gen an den letzten Abnehmer ein. Photovoltaikanlage und – Speichern, die dazu dienen, den mit Solarmodulen Die hier einzutragenden Umsätze übermitteln Sie bitte erzeugten Strom zu speichern auch in Zusammenfassenden Meldungen an an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. das Bundeszentralamt für Steuern. Bitte beachten Sie Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaikanlage hierzu die Erläuterungen zu den Zeilen 42 bis 44. auf oder in der Nähe von Die Bemessungsgrundlage und die Steuer, die der – Privatwohnungen, letzte Abnehmer nach § 25b Absatz 2 UStG für die – Wohnungen sowie Lieferung des ersten Abnehmers schuldet, tragen Sie – öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem bitte in den Zeilen 66, 67 und 69 ein. Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als er- In Zeile 68 tragen Sie bitte die Umsätze zum ermäßigfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovolten Steuersatz von 0 % (§ 12 Absatz 3 UStG) ein, taikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr wenn Sie als letzter Abnehmer die Steuer nach § 25b als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Zu den Zum Vorsteuerabzug für diese Lieferung vergleiche weiteren Voraussetzungen beachten Sie bitte Ab- Erläuterungen zu den Zeilen 85 bis 93. schnitt 12.18 UStAE.
Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) Zeilen 71 bis 74 Hier tragen Sie bitte – vorbehaltlich der Ausnahmere- – Lieferungen der in der Anlage 4 zum UStG aufgegelungen des § 13b Absatz 6 UStG – die Umsätze ein, führten Metalle, wenn die Summe der für die steufür die Sie die Steuer als Leistungsempfänger schul- erpflichtigen Lieferungen dieser Metalle in Rechden: nung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirt- – sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG schaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt; eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben Unternehmers (Zeile 71); dabei unberücksichtigt (Zeile 73); – unter das Grunderwerbsteuergesetz fallende Um- – Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen, wenn sätze, insbesondere Lieferungen von Grundstü- Sie als Leistungsempfänger ein Unternehmer sind, cken, für die der leistende Unternehmer nach § 9 der selbst solche Leistungen erbringt (Zeile 73); Absatz 3 UStG zur Steuerpflicht optiert hat (Zeile – Lieferungen von Gold in der in § 13b Absatz 2 72); Nummer 9 UStG bezeichneten Art (Zeile 73); – Werklieferungen und die nicht in Zeile 71 einzutra- – Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Compugenden sonstigen Leistungen eines im Ausland tern und Spielekonsolen sowie von integrierten ansässigen Unternehmers (Zeile 73). Dies gilt Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auch, sofern Sie als Leistungsempfänger eine ju- auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenristische Person sind; stand, wenn die Summe der für die steuerpflichti- – Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände gen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung durch den Sicherungsgeber an den Sicherungs- zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens (Zeile schaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt; 73). Dies gilt auch, sofern Sie als Leistungsemp- nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben fänger eine juristische Person sind; dabei unberücksichtigt (Zeile 73); – Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und – sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekomsonstigen Leistungen im Zusammenhang mit munikation, wenn Sie ein Unternehmer sind, Ihre Grundstücken, die der Herstellung, Instandset- Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser zung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung Leistung in deren Erbringung besteht und Ihr eigevon Bauwerken dienen (ohne Planungs- und Über- ner Verbrauch dieser Leistung von untergeordnewachungsleistungen), wenn Sie als Leistungsemp- ter Bedeutung ist (sogenannter Wiederverkäufer) fänger ein Unternehmer sind, der selbst solche (Zeile 73). Bauleistungen erbringt (Zeile 73); Die Steuer entsteht mit Ausstellung der Rech- – Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder nung, spätestens jedoch mit Ablauf des Kalendermovon Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte durch nats, der auf die Ausführung der Leistung folgt. Vereineinen im Ausland ansässigen Unternehmer unter nahmen Sie das Entgelt oder ein Teil des Entgelts, den Bedingungen des § 3g UStG (Zeile 73); bevor die Leistung oder Teilleistung ausgeführt worden – Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz durch ist, entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voreinen im Inland ansässigen Unternehmer, wenn anmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teil- Sie als Leistungsempfänger Wiederverkäufer von entgelt vereinnahmt worden ist. Gas im Sinne des § 3g UStG sind (Zeile 73); Folgende Unternehmer schulden ebenfalls die Steuer: – Lieferungen von Elektrizität eines im Inland ansäs- – Kleinunternehmer (§ 19 UStG), sigen Unternehmers, wenn der liefernde Unterneh- – pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 mer und Sie als Leistungsempfänger Wiederver- UStG) und käufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG – Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen. sind; nicht hierunter fallen Betreiber von Photovol- Zum Vorsteuerabzug für die vom Leistungsempfänger taikanlagen (Zeile 73); geschuldete Steuer vergleichen Sie bitte die Erläute- – Übertragung der in § 13b Absatz 2 Nummer 6 rungen zu den Zeilen 85 bis 93. UStG bezeichneten sogenannten CO2-Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikate (Zeile 73); Die von Ihnen erbrachten Umsätze, für die der Leis- – Lieferungen der in der Anlage 3 zum UStG aufge- tungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG führten Gegenstände, insbesondere Altmetalle und schuldet, tragen Sie bitte in Zeile 76 (vergleiche Erläu- Schrott (Zeile 73); terungen zu Zeile 76) ein.
Ergänzende Angaben zu Umsätzen Tragen Sie bitte in Zeile 75 die in Abschnitt B berück- Nummer 12 UStG) und für die Sie als leistendes Un- Zeile 75 sichtigten Umsätze ein, für die Sie zulässigerweise ternehmen die Steuer schulden. Umsätze, die unter nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet das Grunderwerbsteuergesetz fallen, tragen Sie bitte haben (z. B. für Grundstücksvermietungen nach § 4 ausschließlich in Zeile 76 ein.
Tragen Sie bitte in Zeile 76 Ihre im Inland ausgeführ- Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet. Zeile 76 ten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Absatz 1 Die in Zeile 76 einzutragenden Umsätze geben Sie und 2 UStG ein, für die Ihr Leistungsempfänger die bitte nicht in Abschnitt B an.
Tragen Sie bitte in den Zeilen 77 und 78 Umsätze ein, und auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Zeilen 77 und 78 die im Sinne des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG Leistungen sowie des innergemeinschaftlichen Fern- und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG folgende Vor- verkaufs in das übrige Gemeinschaftsgebiet tragen aussetzungen erfüllen: Sie bitte bis zum Gesamtbetrag von 10.000 € in Zeile – Sie als leistender Unternehmer haben Ihren Sitz, 77 ein und zusätzlich in Abschnitt B oder C. Ihre Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Im Falle des Verzichts auf das Recht der Besteuerung Ermangelung eines Sitzes, einer Geschäftsleitung dieser Umsätze im Inland nach § 3a Absatz 5 oder einer Betriebsstätte Ihren Wohnsitz oder ge- Sätze 4 und 5 sowie § 3c Absatz 4 Sätze 2 und 3 wöhnlichen Aufenthalt in nur einem Mitgliedstaat UStG versteuern Sie diese Umsätze in anderen EU- und Mitgliedstaaten und tragen diese bitte bis zum Ge- – der Gesamtbetrag der Entgelte der an im übrigen samtbetrag von 10.000 € in Zeile 78 ein. Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer erbrachten Telekommunikations-, Rund- Überschreitet der Umsatz im Jahr 2026 den Betrag funk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektro- von 10.000 €, tragen Sie den Betrag ab dem Umsatz, nischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen der zur Überschreitung geführt hat, bitte in Zeile 81 sowie des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ein. in das übrige Gemeinschaftsgebiet hat den Betrag Wurde der Gesamtbetrag von 10.000 € im Jahr 2025 von 10.000 € im Jahr 2025 nicht überschritten. überschritten, tragen Sie die Umsätze bitte nicht in Die Entgelte der an im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Zeilen 77 und 78, sondern insgesamt in Zeile 81 ansässige Nichtunternehmer erbrachten Telekommuein. nikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
Im Jahr 2025 Summe oben genannter Umsätze nicht mehr als 10.000 € und kein Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 UStG bzw. § 3c Absatz 4 Satz 2 UStG Im Jahr 2026 nicht mehr als 10.000 € und kein Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 bzw. § 3c Ab- Zeile 77 satz 4 Satz 2 UStG Im Jahr 2026 nicht mehr als 10.000 € und Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 bzw. § 3c Absatz 4 Zeile 78 Satz 2 UStG Im Jahr 2026 mehr als 10.000 € und kein Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 bzw. § 3c Absatz 4 Zeile 77 Satz 2 UStG und 81 Im Jahr 2026 mehr als 10.000 € und Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 bzw. § 3c Absatz 4 Zeile 78 Satz 2 UStG und 81 Im Jahr 2025 Summe oben genannter Umsätze nicht mehr als 10.000 € und Verzicht nach § 3a Absatz 5 Satz 4 UStG bzw. § 3c Absatz 4 Satz 2 UStG Im Jahr 2026 nicht mehr als 10.000 € Zeile 78 Im Jahr 2026 mehr als 10.000 € Zeile 78 und 81 Im Jahr 2025 Summe oben genannter Umsätze mehr als 10.000 € Im Jahr 2026 nicht mehr als 10.000 € Zeile 81 Im Jahr 2026 mehr als 10.000 € Zeile 81 Zeile 79 Tragen Sie bitte in Zeile 79 die nach § 1 Absatz 1a Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Unterneh- UStG nicht steuerbaren Umsätze aus einer Geschäfts- mens oder eines gesondert geführten Betriebs tragen veräußerung im Ganzen ein. Eine Geschäftsveräuße- Sie hier bitte eine "0" ein. rung im Ganzen liegt vor, wenn Übersenden Sie dem Finanzamt gesondert eine Kopie – die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens des Vertrags über die Geschäftsveräußerung im Gan- oder eines gesondert geführten Betriebs an einen zen und teilen folgende Angaben zum Erwerber mit: anderen Unternehmer für dessen Unternehmen – Name, übertragen werden und – die Anschrift sowie – der Erwerber die unternehmerische Tätigkeit des – (falls bekannt) das zuständige Finanzamt und die Veräußerers fortsetzt. Steuernummer.
Zeile 80 Tragen Sie in Zeile 80 bitte die nach § 3a Absatz 2 Zeile 80 einzutragenden sonstigen Leistungen über- UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführ- mitteln Sie bitte Zusammenfassende Meldungen an ten sonstigen Leistungen ein, für die die Steuer in das Bundeszentralamt für Steuern. Beachten Sie hiereinem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässi- zu bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 42 bis 44. gen Leistungsempfänger geschuldet wird. Über die in
Zeile 81 Tragen Sie bitte in Zeile 81 die übrigen von Ihnen Außerdem gehören dazu Umsätze im übrigen Geausgeführten nicht steuerbaren Umsätze (Nettoum- meinschaftsgebiet, die aufgrund der Sonderregelung sätze) ein, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und für Kleinunternehmer des jeweiligen Mitgliedstaates die der Umsatzsteuer unterliegen würden, wenn sie im steuerfrei sind. Diese Umsätze tragen Sie bitte zusätz- Inland ausgeführt worden wären. lich in Zeile 82 ein. Ausgenommen sind die Umsätze des § 3a Absatz 5 Hierzu gehören auch Sätze 3 und 4 UStG sowie des § 3c Absatz 4 – Telekommunikationsleistungen, Sätze 1 und 2 UStG. Beachten Sie hierzu die Erläute- – Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, rungen zu den Zeilen 77 und 78. – auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leis- Im Inland ausgeführte nicht steuerbare Umsätze tungen und alle übrigen am Ort des Verbrauchs geben Sie bitte hier nicht an. Nicht steuerbare Umsätausgeführten sonstigen Leistungen sowie ze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Gan- – innergemeinschaftliche Fernverkäufe, zen müssen Sie jedoch in der Zeile 79 eintragen. die ein Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz, Andere nicht steuerbare Umsätze (z. B. nicht steuer- Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im übrigen bare Umsätze zwischen Unternehmensteilen) sind Gemeinschaftsgebiet ausführt. nicht zu erklären.
Zeile 83 Eintragungen nehmen Sie bitte in Zeile 83 für grenz- gere Steuerfestsetzung oder einen (Teil-)Erlass vorlieüberschreitende Personenbeförderungen im Luftver- gen. Geben Sie nur die Entgelte an, die auf den jeweikehr vor, für die die Voraussetzungen für eine niedri- ligen inländischen Streckenanteil entfallen.
Zeile 84 Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuer- – Änderungen nach § 17 Absatz 1 Satz 5 UStG (inpflichtigen Umsatz geändert, müssen Sie den dafür nergemeinschaftliche Erwerbe und Umsätze, für geschuldeten Steuerbetrag nach § 17 Absatz 1 Satz 1 die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG berichtigen. Die Änderungen tragen Sie bitte bei UStG schuldet), den Bemessungsgrundlagen der jeweiligen Umsätze – Änderungen im Fall der Steuerschuld des Auslaein. gerers (§ 27 Absatz 40a UStG) und Erfolgt die Änderung nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 – Änderungen bei der Lieferung an den letzten Ab- Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen nehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgesteuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, schäft (§ 25b UStG). tragen Sie die Minderung der Bemessungsgrundlage Die Berichtigung der Bemessungsgrundlage nehmen bitte zusätzlich in Zeile 84 ein. Sie bitte in dem Besteuerungszeitraum vor, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist Folgende Änderungen der Bemessungsgrundlage tra- (§ 17 Absatz 1 Satz 8 UStG). gen Sie bitte hier nicht ein:
Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeilen 85 bis 93 Abziehbar sind nur die nach dem deutschen Umsatz- weils genannten Zeilen eintragen: steuergesetz geschuldeten Steuerbeträge. Informatio- – Die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen nen zur Vergütung von ausländischen Vorsteuerbeträ- und sonstige Leistungen, die von einem anderen gen erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt wor- (www.bzst.de). den sind, sofern eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG vorliegt (Zeile 85); Folgende Vorsteuerbeträge können Sie unter den – die in einer Kleinbetragsrechnung enthaltene Um‐ sonstigen Voraussetzungen des § 15 UStG in den jesatzsteuer, sofern eine Rechnung nach § 33 nergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahr- UStDV vorliegt (Zeile 85); zeugs für Sie als Fahrzeuglieferer im Sinne des – die Umsatzsteuer für im Inland nach § 3d Satz 1 § 2a UStG oder als Kleinunternehmer im Sinne UStG bewirkte innergemeinschaftliche Erwerbe des § 19 Absatz 1 UStG entfällt (Zeile 91). Der (Zeile 86); Vorsteuerabzug ist nur bis zu dem Betrag zulässig, – die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegen- der für die nachfolgende innergemeinschaftliche stände, die für das Unternehmen nach § 1 Ab- Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, satz 1 Nummer 4 UStG eingeführt worden sind wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre. Sie kön- (Zeile 87); nen die Vorsteuer erst mit der Ausführung der in- – die Umsatzsteuer, die der Unternehmer schuldet, nergemeinschaftlichen Lieferung des neuen Fahrdem die Auslagerung aus einem Umsatzsteuerla- zeugs geltend machen (§ 15 Absatz 4a UStG). In ger zuzurechnen ist; bitte beachten Sie die Erläu- diesen Fällen tragen Sie bitte das Entgelt für die terungen zu den Zeilen 24 bis 33 und zu Zeile 63 innergemeinschaftliche Lieferung des neuen Fahr- (Zeile 88); zeugs in Zeile 44 bzw. bei Kleinunternehmern in – die Umsatzsteuer aus Leistungen im Sinne des Zeile 42, 43 oder 44 ein; § 13b Absatz 1 und 2 UStG, die Sie als Leistungs- – bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften empfänger nach § 13b Absatz 5 UStG schulden (bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den Zei- (bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den Zei- len 65 bis 70) die vom letzten Abnehmer nach len 71 bis 74); eine Eintragung ist nur möglich, § 25b Absatz 2 UStG geschuldete Umsatzsteuer wenn die Leistungen für Ihr Unternehmen ausge- (Zeile 92). führt worden sind (Zeile 89); Vorsteuerbeträge, die auf Erhöhungen und Minderun- – nach einem Durchschnittssatz (§ 23a UStG) ermit- gen des Entgelts entfallen, sowie herabgesetzte, ertelte Beträge bei Körperschaften, Personenvereini- lassene oder erstattete Einfuhrumsatzsteuer müssen gungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Sie jeweils berücksichtigen. Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz, Ein Vorsteuerabzug für Wirtschaftsgüter, die Sie zu deren steuerpflichtiger Umsatz, mit Ausnahme weniger als 10 % für Ihr Unternehmen nutzen, ist geder Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Ernerell nicht möglich (§ 15 Absatz 1 Satz 2 UStG). werbs, im vorangegangenen Kalenderjahr 45.000 € nicht überstiegen hat und die nicht ver- Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines einpflichtet sind, Bücher zu führen und aufgrund jähr- heitlichen Gegenstands, der sowohl unternehmerisch licher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse als auch nichtunternehmerisch genutzt wird, beachten zu machen (Zeile 90); Sie bitte Abschnitt 15.2c Absatz 2 und Abschnitt 15.6a – die Steuer, die auf die Lieferung, Einfuhr oder in- UStAE.
Hat sich die Bemessungsgrundlage für den Vorsteuer- die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Zeile 94 abzug für den an Ihr Unternehmen ausgeführten Um- UStG schuldet), satz geändert, müssen Sie den Vorsteuerabzug nach – Änderungen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 UStG (Ein- § 17 Absatz 1 Satz 2 UStG berichtigen. fuhrumsatzsteuer), – Änderungen im Fall der Steuerschuld des Ausla- Erfolgt die Änderung nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 gerers (§ 27 Absatz 40a UStG) und Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen – Änderungen bei der Lieferung an den letzten Absteuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, nehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgetragen Sie die Minderung der abziehbaren Vorsteuerschäft (§ 25b UStG). beträge bitte zusätzlich in Zeile 94 ein. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nehmen Sie Folgende Änderungen des Vorsteuerabzugs tragen bitte in dem Besteuerungszeitraum vor, in dem die Än- Sie bitte nicht in Zeile 94 ein: derung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist – Änderungen nach § 17 Absatz 1 Satz 5 UStG (in- (§ 17 Absatz 1 Satz 8 UStG). nergemeinschaftliche Erwerbe und Umsätze, für
Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut oder bei einer stücke gelten, und bei Gebäuden auf fremden Zeilen 95 bis 108 sonstigen Leistung die für den ursprünglichen Vorsteu- Grund und Boden sowie damit zusammenhängenerabzug maßgebenden Verhältnisse, berichtigen Sie de sonstige Leistungen mit einem Berichtigungsbitte den Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für nachträgli- zeitraum von zehn Jahren: Eintragung einer „1“ in che Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zeile 96 und Eintragung des Berichtigungsbetrags in Zeile 105. Bei einer Änderung der Verhältnisse machen Sie bitte – Bei übrigen sonstigen Leistungen und Wirtschaftsfolgende Angaben: gütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von – Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentli- Umsätzen verwendet werden (z. B. Anlagevermöchen Bestandteile, bei Berechtigungen, für die die gen) mit einem Berichtigungszeitraum von fünf Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grund- Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen tatsächli‐ chen Verwendung: Eintragung einer „1“ in Zeile 97 mehreren Berichtigungsobjekten tragen Sie bitte die und Eintragung des Berichtigungsbetrags in Zeile Summe der Berichtigungsbeträge ein. Zu Vereinfa- 106. chungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, beachten Sie bitte § 44 UStDV. die nur einmalig zur Ausführung von Umsät- Erläutern Sie bitte die Berechnung der Vorsteuerbezen verwendet worden sind: Eintragung einer „1“ richtigungsbeträge und die Bezeichnung des Wirtin Zeile 98 und Eintragung des Berichtigungsbe- schaftsguts (bei Grundstücken und Gebäuden deren trags in Zeile 107. Lage) bzw. der sonstigen Leistung in einer Anlage, die Bitte tragen Sie den Grund für die Änderung der Nut- Sie Ihrem Finanzamt gesondert übermitteln. zungsverhältnisse in den Zeilen 99 bis 104 ein. Bei
Beispiel 1 Der Unternehmer hat im Kalenderjahr 2023 ein Bürogebäude errichtet, das er ab 1. Dezember 2023 zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei vermietet. Die auf die Herstellungskosten entfallende Vorsteuer von 60.000 € hat er in Höhe von 30.000 € abgezogen.
Ab Juli 2026 wird das gesamte Gebäude steuerpflichtig vermietet. Aufgrund der insgesamt steuerpflichtigen Vermietung muss der Unternehmer in Zeile 96 eine „1“ eintragen und kann 1.500 € Vorsteuer für das Kalenderjahr 2026 in Zeile 105 geltend machen.
Berechnung: 60.000 € Vorsteuer : 120 Monate Berichtigungszeitraum = 500 € monatliche Berichtigung; bereits im Kalenderjahr 2023 abgezogen: 50 % = verbleibende Berichtigung somit 250 € x 6 Monate (Juli bis Dezember 2026) = 1.500 €.
Beispiel 2 Der Unternehmer hat Anfang Oktober 2024 eine Maschine erworben, die er zur Hälfte zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen und zur Hälfte zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, verwendet. Der Unternehmer zieht die hierauf entfallende Vorsteuer von 24.000 € in Höhe von 12.000 € ab.
Am 11. Dezember 2026 veräußert der Unternehmer die Maschine steuerpflichtig. Dieser Verkauf führt zu einer einmaligen Berichtigung des Vorsteuerabzugs in Höhe von 6.800 €. Dieser Betrag ist in Zeile 106 als Vorsteuer einzutragen. Zusätzlich ist in Zeile 97 eine „1“ einzutragen.
Berechnung: 24.000 € Vorsteuer : 60 Monate Berichtigungszeitraum = 400 € monatliche Berichtigung; bereits im Kalenderjahr 2024 abgezogen: 50 % = verbleibende Berichtigung somit 200 € x 34 Monate restlicher Berichtigungszeitraum (Dezember 2026 bis September 2029) = 6.800 €.
Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Zeile 121 Wenn in einem vorangegangenen Kalenderjahr die nahmte und versteuerte Anzahlungen für Umsätze, Anwendung der Regelbesteuerung oder der Durch- die erst in diesem Kalenderjahr ausgeführt worden schnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) erfolgte und in sind; diesem Kalenderjahr die Kleinunternehmer-Regelung – Vorsteuerbeträge, für die die Voraussetzungen (§ 19 UStG) angewandt wird, tragen Sie in Zeile 121 zum Abzug nach § 15 UStG erst im Zeitraum der bitte folgende Steuer- und Vorsteuerbeträge ein: Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt – die Steuerbeträge, die auf den Zeitraum der Re- sind; gelbesteuerung entfallen und aufgrund der Be- – die Steuerbeträge, die sich aufgrund einer Änderechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgel- rung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG ten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung für die Umsätze ergeben, die vor dem Wechsel zur der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind; Kleinunternehmer-Regelung ausgeführt und be- – die anzurechnenden Steuerbeträge für vor dem reits versteuert wurden. Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung verein- Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemelde- Abschlusszahlung ergeben. Diese Zahlung ist einen Zeilen 124 bis 126 ten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlun- Monat nach Eingang der Steuererklärung fällig. gen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren Zur Berechnung der Abschlusszahlung bzw. des Ereinschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerstattungsanspruchs aufgrund der Umsatzsteuerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits enterklärung mindern Sie bitte die verbleibende Umsatzrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss steuer bzw. den verbleibenden Überschuss um das bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll Vorauszahlungssoll für das Kalenderjahr. ohne Bedeutung. Ein Erstattungsanspruch wird nach Zustimmung In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der (§ 168 AO) ohne gesonderten Antrag ausgezahlt, so- Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum erfolgt weit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet ist, tragen Sie bitte die bisher festgesetzte Umsatzwird. Wünschen Sie eine Verrechnung oder besteht steuer als Vorauszahlungssoll ein. eine Abtretung, tragen Sie bitte in Zeile 22 eine „1“ Aufgrund der Umsatzsteuererklärung kann sich eine ein. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu Zeile 22.
Anleitung zur Anlage UN 2026 zur Umsatzsteuererklärung
Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStG = Umsatzsteuergesetz UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Sind Sie Unternehmer und haben Ihren Wohnsitz, Satz 2 AO in Verbindung mit der Umsatzsteuerzustän- Sitz oder Ihre Geschäftsleitung außerhalb des Gel- digkeitsverordnung). Informationen hierzu erhalten Sie tungsbereichs des UStG? Dann ist für Sie ein be- unter www.bzst.de. stimmtes Finanzamt zentral zuständig (§ 21 Absatz 1
Allgemeine Angaben
Zeile 2 Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der ein- deszentralamt für Steuern zugeteilt. Tragen Sie die deutigen Identifizierung von juristischen Personen, Wirtschafts-Identifikationsnummer hier nur ein, wenn Personenvereinigungen und natürlichen Personen, die diese Ihnen bereits bekannt ist. wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bun-
Zeilen 3 bis 7 Sie erhalten Steuererstattungen vom Finanzamt nur Sie bitte zusätzlich zur IBAN die BIC für Steuererstatunbar. Bitte geben Sie die IBAN für Steuererstattun- tungen im SEPA-Zahlungsverkehr in Länder außergen innerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrs- halb des EU-/EWR-Raums ein. raums (Single Euro Payments Area, SEPA) an. Tragen
Zeilen 8 bis 15 Sie können sich im Verwaltungsverfahren durch einen teilten Vollmacht erst wirksam wird, wenn dieser dem Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht er- Finanzamt zugeht (§ 80 AO). mächtigt jedoch nicht zum Empfang von Steuererstat- Für die Zustellung von Schriftstücken können Sie getungen und Steuervergütungen. genüber dem Finanzamt einen inländischen Emp- Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf einer zuvor er- fangsbevollmächtigten ernennen (§ 123 AO).
Zeile 16 Der Bevollmächtigte kann insbesondere dann die Um- wenn Sie durch längere Abwesenheit an der Untersatzsteuererklärung an Ihrer Stelle unterschreiben, schrift gehindert sind.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern Zeile 17 Ist für das Kalenderjahr 2026 das Vorsteuer-Vergü- satz 2 UStDV). Bitte tragen Sie im Abschnitt I des tungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern Hauptvordrucks (Zeilen 85 bis 94) nur Vorsteuerbeträbereits durchgeführt worden? Dann fügen Sie bitte die ge ein, die nicht bereits im Vorsteuer-Vergütungsver- Rechnungs- und Einfuhrbelege im Original zum Nach- fahren vom Bundeszentralamt für Steuern vergüweis der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei (§ 62 Ab- tet worden sind (§ 62 Absatz 1 UStDV).
Anrechenbare Beträge Zeile 18 Soll Umsatzsteuer, die im Verfahren der Beförde- Tragen Sie bitte alle Personenbeförderungsleistungen, rungseinzelbesteuerung (§ 16 Absatz 5 UStG) gezahlt die nach § 3b Absatz 1 UStG im Inland bewirkt und wurde, angerechnet werden? Dann fügen Sie bitte die nicht in einem besonderen Besteuerungsverfahren von den Zolldienststellen ausgehändigten Durchschrif- nach § 18i oder § 18j UStG erklärt werden, in Abten der Umsatzsteuererklärungen (Vordruckmuster schnitt B des Hauptvordrucks (Zeilen 24, 27 bzw. 33) 2603) mit allen Steuerquittungen bei, damit die Steuer ein. angerechnet werden kann.
Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Zeile 19 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe aus dem übrigen oder in den in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gemeinschaftsgebiet unterliegen nach § 3c Absatz 1 Gebieten. UStG der Umsatzbesteuerung im Inland, wenn folgen- 3. Der Abnehmer ist de Voraussetzungen erfüllt sind: a) eine Privatperson oder 1. Die Liefergegenstände wurden vom liefernden Un- b) - ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ternehmer befördert oder versendet. ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, 2. Die Beförderung oder Versendung endet im Inland - ein Kleinunternehmer, dessen Umsätze steuerfrei
USt 6 E - Anleitung zur Anlage UN - Dezember 2025 sind (§ 19 Absatz 1 UStG), 5. Die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an - ein Land- und Forstwirt, dessen Umsätze der in Nummer 3 Buchstabe b) genannte Abnehmer Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG un- fallen nicht unter die Regelung des § 3c Absatz 1 terliegen, oder UStG. - eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist 6. Der Lieferer ist in mehreren Mitgliedstaaten ansäs- oder Gegenstände für den nichtunternehmeri- sig oder er ist nur in einem Mitgliedstaat ansässig schen Bereich erwirbt, und hat die Betragsgrenze von insgesamt und hat weder die Erwerbsschwelle überschritten 10.000 € im Sinne des § 3c Absatz 4 Satz 1 UStG noch auf ihre Anwendung verzichtet (§ 3c Absatz 1 in den Jahren 2025 und/oder 2026 überschritten Satz 3 UStG). oder er hat auf die Anwendung der Regelung nach 4. Bei den gelieferten Gegenständen handelt es sich § 3c Absatz 4 Satz 1 UStG verzichtet; der Verzicht weder um neue Fahrzeuge noch um Gegenstän- bindet den Unternehmer für zwei Kalenderjahre. de, auf die die Differenzbesteuerung (§ 25a Ab- Bitte tragen Sie hier keine Umsätze ein, die im besonsatz 1 oder 2 UStG) angewendet wird (§ 3c Absatz deren Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG erklärt 5 Satz 1 UStG). werden.
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.