Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Mit Artikel 16 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294, 2309) wurde im § 18 Absatz 5a UStG die Möglichkeit geschaffen, die Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Im Zusammenhang mit erforderlichen Anpassungen in den bisherigen Vordrucken wurde eine neue Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung konzipiert.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben, bzw. neu eingeführt:
- USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung - Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B - Anleitung USt 1 B Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Der Vordruck USt 1 B ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von - Privatpersonen, - nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen, - Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.
Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist jeweils eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Der Vordruck USt 1 B ist nicht zu verwenden in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren unternehmerischen Bereich erwerben, oder durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerben (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Diese Unternehmer oder juristischen Personen haben den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge in der Umsatzsteuer- Voranmeldung (Vordruckmuster USt 1 A) und in der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (Vordruckmuster USt 2 A) anzumelden.
Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder ist seit dem 1. Januar 2022 das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. In diesen Fällen ist die Umsatzsteuerklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim BZSt abzugeben. Dafür stellt das BZSt eigene Formulare zur Verfügung.
Wird die Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges nach § 4b Nummer 3 UStG beantragt, sind hierzu Angaben in dem Vordruckmuster Anlage USt 1 B - zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B - zu machen. Die Anlage USt 1 B ist mit der mit Dienststempel versehenen Erklärung des Leiters der internationalen Organisation oder seines Stellvertreters abzugeben. Aus dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung tatsächlich vorliegen. Dabei ist im Fall einer zahlenmäßigen Beschränkung insbesondere auch die Einhaltung des bestehenden Kontingents zu bestätigen.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 5a Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Anwendungsregelung
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2022 - III C 3 - S 7352- a/20/10002 :002 (2022/0075235) - (BStBl I, S. 166).
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
11 — Eingangsstempel — Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung An das Finanzamt
Steuernummer
Abgabe- und Zahlungsfrist: 2 bis spätestens 10 Tage nach dem Erwerb
10 1 = Ja 3 Berichtigte Anmeldung A. Allgemeine Angaben Name des Erwerbers Vorname des Erwerbers Geburtsdatum
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
E-Mail-Adresse Telefon
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um: Tag des Erwerbs Tag der ersten Inbetriebnahme
ein motorbetriebenes Land- X 21 22 11 fahrzeug Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. / amtl. Kennzeichen Hubraum in ccm
23 24
Leistung in kW Km-Stand im Zeitpunkt des Erwerbs
27 25
Tag des Erwerbs Tag der ersten Inbetriebnahme
X ein Wasserfahrzeug 31 36
Schiffs-Identifikations-Nr. (IMO-Nr.) / amtl. Schiffs-Nr. Länge in m Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb
33 34 35
Tag des Erwerbs Tag der ersten Inbetriebnahme
X ein Luftfahrzeug 41 42
Baumusterbezeichnung / Werk-Nr. / Luftfahrzeug-Kennzeichen Starthöchstmasse in kg Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb
43 44 45
USt 1 B - August 2025 - Steuernummer - 2 -
C. Innergemeinschaftliche Erwerbe Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 4b UStG EUR Bemessungsgrundlage (bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten Bediensteten einer internationalen Organisation oder durch dessen Familienangehörige)
- bitte Anlage USt 1 B beifügen -
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe EUR
Bemessungsgrundlage zum allgemeinen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) EUR Ct
Steuer zum allgemeinen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) Unterschrift Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:
Datum, eigenhändige Unterschrift des Erwerbers
Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.
Datenschutzhinweis: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung sowie des § 18 Abs. 5a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik ‚‚Datenschutz‘‘) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. - Vom Finanzamt auszufüllen - Erledigt (Datum/Nz)
X Speicherkonto einrichten (sofern noch nicht vorhanden) X Grundkennbuchstabe UFE setzen
1.
mit Beanstandung – X ohne Beanstandung X
2. Geprüft abweichende Festsetzung mit Vordruck USt 1 C/D durchführen
X Verspätungszuschlag festsetzen
3.
EUR
Tag des Erwerbs Steuerbetrag
Tag des Eingangs Verspätungszuschlag EUR
der Anmeldung nach § 152 Abs. 1 AO Festsetzung mit gesondertem Vordruck EUR Verspätungszuschlag
geändert auf Blatt 4. Datenerfassung/Bearbeiterfreigabe (ggf. über die Finanzkasse):
Steuernummer Progr.-Nr. 500 Zeitraum 1) Abgabeart Betrag (Euro/Cent) Wert/Fälligkeit 2) Buchungstext 3)
1 1 0
1) Tag des Erwerbs (TTMMJJ) 2) Tag des Eingangs der Anmeldung (TTMMJJ)
MPS 3) 11 = erstmalige Anmeldung; 12 = berichtigte Anmeldung
5. Prüfung durch die Kassenaufsicht 6. Z. d. A. Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk
Datum Sachgebietsleiter/in Bearbeiter/in Steuernummer Anlage USt 1 B zur Umsatz- Erwerber (Name, Vorname) steuererklärung für die Nur auszufüllen, sofern ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb getätigt wurde. Fahrzeugeinzelbesteuerung A. Ergänzende Angaben zum steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Kraftfahrzeuge
Das Kraftfahrzeug ist zum persönlichen Gebrauch des Erwerbers bestimmt. Der Erwerber übt hier keine private Er- 1 = Ja 3 werbstätigkeit aus. Der Erwerber ist bevorrechtig- Der Erwerber ist Familienangehöriger eines bevorrechtigten Beter Bediensteter einer interna- diensteten entsprechend dem jeweiligen Sitzstaatabkommen / 1 = Ja 1 = Ja 4 tionalen Organisation Protokollabkommen Name der internationalen Organisation
Sitzstaatabkommen vom
Der Erwerber ist Inhaber des Ausweises Nummer des Ausweises Ausstellungsbehörde des Ausweises Ausstellungsort des Ausweises
Ort, Datum, Unterschrift des Leiters der internationalen Organisation oder seines Stellvertreters, Dienststempel der internationalen Organisation
B. Ergänzende Erklärung des Erwerbers Ich versichere, dass ich eine Veräußerung des im Hauptvordruck USt 1 B (Zeilen 11 – 13) genannten Kraftfahrzeuges unverzüglich dem Finanzamt anzeigen werde. Ebenso werde ich jede nichtbegünstigte Verwendung (z. B. vorzeitige Mitnahme in das Ausland infolge Versetzung oder Nutzung des Kraftfahrzeuges durch fremde Dritte) dem Finanzamt unverzüglich anzeigen. Mir ist bekannt, dass nach den Sitzstaatabkommen und Protokollabkommen Anzahl und Verwendung sowie Veräußerung gegebenenfalls beschränkt sind und deshalb die Umsatzsteuer festgesetzt werden kann.
Ich versichere, dass ich bisher insgesamt die folgende Anzahl an Kraftfahrzeugen steuer- und abgabenfrei er- 9 worben habe (ohne Einberechnung des im Hauptvordruck USt 1 B genannten Kraftfahrzeuges)
Datum, Unterschrift des Erwerbers
- nur vom Bundeszentralamt für Steuern auszufüllen -
X Kontingent nicht überschritten. Begünstigung ist möglich X Kontingent überschritten
Veräußerungsbeschränkung
X a) Keine Veräußerung X b) Veräußerung nicht vor dem
Datum, Unterschrift, Dienststempel des Bundeszentralamtes für Steuern
Anlage USt 1 B - August 2025 - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Abkürzungen: UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStG = Umsatzsteuergesetz
Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie den Vordruck richtig ausfüllen. Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen.
Allgemeine Informationen zur Fahrzeugeinzelbesteuerung:
Haben Sie als Privatperson ein neues Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, so unterliegt dieser Erwerb in Deutschland der Umsatzbesteuerung (sogenannter innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1b UStG). Gleiches gilt auch für Fahrzeugerwerbe durch eine nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigung und durch Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren privaten Bereich erwerben. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn das neue Fahrzeug bei einer Lieferung an den Abnehmer aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat in das Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Lieferer oder der Abnehmer das Fahrzeug in das Inland befördert oder versendet hat.
Bitte erklären Sie Ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe neuer Fahrzeuge nicht in der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung, sondern in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder in Ihrer Umsatzsteuererklärung, wenn Sie das neue Fahrzeug als – Unternehmer für Ihren unternehmerischen Bereich, – juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder – juristische Person nicht für Ihr Unternehmen erwerben.
Ab 1. Januar 2022 ist für die Durchführung der Fahrzeugeinzelbesteuerung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. In diesen Fällen übermitteln Sie die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht an Ihr Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt hierfür eigene Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bzst.de.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung:
Für jedes erworbene neue Fahrzeug haben Sie als Erwerber eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. In der Steuererklärung müssen Sie als Erwerber die zu entrichtende Steuer selbst berechnen. Die Steuererklärung ist spätestens bis zum 10. Tag nach dem Tag des Erwerbs zu übermitteln bzw. abzugeben. Innerhalb dieser Frist müssen Sie als Erwerber auch die Steuer entrichten (§ 18 Absatz 5a UStG, § 16 Absatz 5a UStG, § 13 Absatz 1 Nummer 7 UStG).
Bitte fügen Sie Ihrer Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung die Ihnen vom Lieferer ausgestellte Rechnung bei.
Zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung gehören der Hauptvordruck USt 1 B und in den nachfolgenden Fällen die Anlage USt 1 B. Die Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung muss nur bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten Bediensteten einer internationalen Organisation oder durch dessen Familienangehörigen ausgefüllt bzw. übermittelt werden.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung.
So werden die Vordrucke ausgefüllt:
Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu erklären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab.
Als Bemessungsgrundlage für den Erwerb tragen Sie bitte das Entgelt ein. Tragen Sie bei der Bemessungsgrundlage bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Umsatzsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich. Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs in Euro um, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den Tageskurs durch Bankmitteilung oder Kurszettel nach.
Die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ist von Ihnen als Erwerber eigenhändig zu unterschreiben. Nur im Falle einer Abweichung von Ihrer Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.
Anleitung USt 1 B – Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung - September 2025 Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (§ 1b UStG) Zeilen 11 bis 13 Zu den motorbetriebenen Landfahrzeugen gehören 6.000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbe- Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Ku- triebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als bikzentimetern oder einer Leistung von mehr als sechs Monate zurückliegt (§ 1b Absatz 3 Num- 7,2 Kilowatt (§ 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 UStG). mer 1 UStG). Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Perso- Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste nenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Motorrol- Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu verler, Mopeds, sog. Pocket-Bikes, motorbetriebene stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw. Wohnmobile und Caravans sowie landwirtschaftliche Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus- Zugmaschinen. Die straßenverkehrsrechtliche Zulas- zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw. sung ist nicht erforderlich (Abschnitt 1b.1 UStAE). Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE). Als neu gilt ein Landfahrzeug, das nicht mehr als
Zeilen 14 bis 15 Zu den Wasserfahrzeugen gehören Fahrzeuge mit Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste einer Länge von mehr als 7,5 Metern (§ 1b Ab- Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu versatz 2 Satz 1 Nummer 2 UStG). stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw. Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus- Als neu gilt ein Wasserfahrzeug, das nicht mehr als zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw. 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbehat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt triebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE) des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt (§ 1b Absatz 3 Nummer 2 UStG).
Zeilen 16 bis 17 Zu den Luftfahrzeugen gehören Fahrzeuge deren Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu ver- (§ 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 UStG). stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw. Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus- Als neu gilt ein Luftfahrzeug, das nicht länger als 40 zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw. Betriebsstunden genutzt worden ist oder dessen erste Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbe- Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr triebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE). als drei Monate zurückliegt (§ 1b Absatz 3 Nummer 3 UStG).
Innergemeinschaftliche Erwerbe
Zeile 18 Tragen Sie bitte die Bemessungsgrundlage für steuer- Bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten freie innergemeinschaftliche Erwerbe nach Bediensteten einer internationalen Organisation § 4b UStG in Zeile 18 ein. oder durch dessen Familienangehörigen füllen Sie bitte zusätzlich die Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuer- Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Enterklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung aus. gelt, das Sie bitte in vollen Euro (ohne Centbeträge) Die Anlage USt 1 B ist mit der mit Dienststempel vereintragen. Dies ist in der Regel der Betrag, der Ihnen sehenen Erklärung des Leiters der internationalen Orin Rechnung gestellt wurde. Zur Bemessungsgrundlaganisation oder seines Stellvertreters abzugeben. Aus ge gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskosdieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Vorausten und Provisionen), die Ihnen der Lieferer berechnet. setzungen für die Steuerbefreiung tatsächlich vorlie- Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die gen. Dabei ist im Fall einer zahlenmäßigen Beschrän- Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs in Euro kung insbesondere auch die Einhaltung des bestehenum, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den den Kontingents zu bestätigen. Tageskurs durch Bankmitteilung oder Kurszettel nach.
Zeilen 19 bis 20 Tragen Sie bitte die Bemessungsgrundlage für steuer- Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die pflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe in Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs in Euro Zeile 19 ein. um, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den Tageskurs durch Bankmitteilung oder Kurszettel nach. Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Entgelt, das Sie bitte in vollen Euro (ohne Centbeträge) Tragen Sie bitte die auf die Bemessungsgrundlage eintragen. Dies ist in der Regel der Betrag, der Ihnen entfallende Steuer in Zeile 20 ein. in Rechnung gestellt wurde. Zur Bemessungsgrundla- Es gilt der allgemeine Steuersatz von 19 % auf die Bege gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskos- messungsgrundlage (§ 12 Absatz 1 UStG). ten und Provisionen), die Ihnen der Lieferer berechnet.
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.