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Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt.
vom - bis 1. Bescheinigungszeitraum
Anzahl „U“ 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Großbuchstaben (S, M, F, FR)
EUR Ct
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3.
9. Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre Korrektur: (in 3. enthalten)
Stornierung: 10.Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.) Datum: 11. unbesetzt Identifikationsnummer: 12. unbesetzt Personalnummer: 13. - 14. unbesetzt Geburtsdatum: 15.Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen Transferticket: (z.B.Lohnersatzleistungen) 15a. (Saison-)Kurzarbeitergeld in 15. enthalten
Für den letzten Lohnzahlungszeitraum wurden folgende 16. Steuerfreier a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde gelegt: Arbeitslohn nach b) Auslandstätigkeitserlass Steuerklasse/Faktor 17.Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind 18.Pauschal mit 15 % besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Zahl der Kinderfreibeträge 19.unbesetzt
20.Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit
Steuerfreier Jahresbetrag 21.Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung
22.Arbeitgeber- a) zur gesetzlichen Rentenversicherung anteil/ b) an berufsständische Versorgungs- -zuschuss einrichtungen Jahreshinzurechnungsbetrag a) zur gesetzlichen Rentenversicherung 23.Arbeitnehmeranteil b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen
Kirchensteuermerkmale a) zur gesetzlichen Krankenversicherung 24.Steuerfreie Arbeitgeber- b) zur privaten Krankenversicherung zuschüsse c) zur gesetzlichen Pflegeversicherung Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst.a EStG) 25.Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
26.Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung
Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflege- 27.Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherung (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst.b EStG) 28. unbesetzt
29.Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers: 30. Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9. 31.Zu 8. bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden 32.Sterbegeld; Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten
33.unbesetzt —
6.25