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Abschluss von Mietverträgen für Polizeidiensträume durch die Regierungspräsidenten und die Kreispolizeibehörden
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Im Einvernehmen mit dem Finanzminister ermächtige ich
die Regierungspräsidenten, Mietverträge bis zu einer Jahresmiete von 50.000,- Euro und
die Kreispolizeibehörden, Mietverträge bis zu einer Jahresmiete von 10.000,- Euro
in eigener Zuständigkeit abzuschließen.
Dieser Runderlass tritt ab sofort in Kraft.
Mein RdErl. v. 7.8.1981 - IV D 2 - 5104 - wird hiermit aufgehoben.
MBl. NRW. 2003 S. 1430