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Abzeichen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit Wirkung vom 01.08.2001 werden folgende Abzeichen bestimmt:
Am linken Ärmel der Oberbekleidung wird das Landeswappen auf dunkelgrünem Grund mit der Aufschrift "Polizei" getragen. Dies gilt auch für sonstige Dienstkleidungsstücke, soweit Aufgabenerledigung und Material dies zulassen. An der Dienstmütze ist ein bronzefarbener Polizeistern mit Landeswappen angebracht. Darunter wird eine schwarz-rot-goldene Kokarde getragen, sofern es die Größe der Dienstmütze zulässt.
Abzeichen auf Schulterklappen, Mützenbänder
Amtsbezeichnung | Schulterklappen | Mützenbänder
Polizeimeisteranwärterin Polizeimeisteranwärter Kommissaranwärterin Kommissaranwärter | Keine Abzeichen | grünes Mützenband
Polizeimeisterin Polizeimeister | 2 grüne Sterne, 21 mm | grünes Mützenband
Polizeiobermeisterin Polizeiobermeister | 3 grüne Sterne, 21 mm | grünes Mützenband
Polizeihauptmeisterin Polizeihauptmeister | 4 grüne Sterne, 21 mm | grünes Mützenband
Polizeikommissarin Polizeikommissar | 1 silberfarbener Stern, 21 mm | silberfarbenes Mützenband
Polizeioberkommissarin Polizeioberkommissar | 2 silberfarbene Sterne, 21 mm | silberfarbenes Mützenband
Polizeihauptkommissarin (A 11) Polizeihauptkommissar (A 11) | 3 silberfarbene Sterne, 21 mm | silberfarbenes Mützenband
Polizeihauptkommissarin (A 12) Polizeihauptkommissar (A 12) | 4 silberfarbene Sterne, 21 mm | silberfarbenes Mützenband
Erste Polizeihauptkommissarin Erster Polizeihauptkommissar | 5 silberfarbene Sterne, 21 mm | silberfarbenes Mützenband
Polizeirätin Polizeirat | 1 goldfarbener Stern, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Polizeioberrätin Polizeioberrat | 2 goldfarbene Sterne, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Polizeidirektorin Polizeidirektor | 3 goldfarbene Sterne, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Leitende Polizeidirektorin Leitender Polizeidirektor | 4 goldfarbene Sterne, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Direktorin der Bereitschaftspolizei Direktor der Bereitschaftspolizei | goldfarbener Eichenlaubkranz 1 goldfarbener Stern, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Inspekteurin der Polizei Inspekteur der Polizei | goldfarbener Eichenlaubkranz 2 goldfarbene Sterne, 21 mm | goldfarbenes Mützenband
Bei der Wasserschutzpolizei gelten abweichend von Nr. 1 folgende Regelungen:
- Das Landeswappen wird auf dunkelblauem Grund mit der Aufschrift "Polizei" getragen.
- An der Dienstmütze tragen Beamtinnen/Beamte des Laufbahnabschnitts I einen schwarzen Lackriemen, die übrigen Beamtinnen/Beamten eine goldfarbene Kordel; die Knöpfe sind in beiden Fällen goldfarben.
- An der Dienstjacke werden um beide Ärmel folgende Streifen aus goldfarbener Litze getragen:
Polizeimeisterin Polizeimeister | 2 Streifen, 8 mm
Polizeiobermeisterin Polizeiobermeister | 3 Streifen, 8 mm
Polizeihauptmeisterin Polizeihauptmeister | 4 Streifen, 8 mm
Polizeikommissarin Polizeikommissar | 1 Streifen, 16 mm
Polizeioberkommissarin Polizeioberkommissar | 2Streifen, 16 mm
Polizeihauptkommissarin (A 11) Polizeihauptkommissar (A 11) | 2 Streifen, 16 mm dazwischen 1 Streifen, 8 mm
Polizeihauptkommissarin (A 12) Polizeihauptkommissar (A 12) | 2 Streifen, 16 mm dazwischen 2 Streifen, 8 mm
Erste Polizeihauptkommissarin Erster Polizeihauptkommissar | 2 Streifen, 16 mm dazwischen 3 Streifen, 8 mm
Polizeirätin Polizeirat | 3 Streifen, 16 mm
Polizeioberrätin Polizeioberrat | 3 Streifen, 16 mm und zwischen dem oberen und mittleren Streifen 1 Streifen, 8 mm
Polizeidirektorin Polizeidirektor | 4 Streifen, 16 mm
- Auf den Schulterklappen werden die Abzeichen
als Querstreifen getragen; statt 16 mm breite sind 12 mm breite Querstreifen zu tragen.
Die Regelungen gemäß Nr. 1 und 2 gelten auch für Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, die eine Amtsbezeichnung gemäß RdErl. v. 9.9.1998 (SMBl.NRW.203014) führen, soweit sie Dienstkleidung tragen.
Bei Einsätzen geschlossener Einheiten können Führungskräfte gemäß Anlage 7.8 gekennzeichnet werden.
Angestellte im Landespolizeiorchester tragen an der Dienstmütze ein silberfarbenes Mützenband und auf Schulterklappen eine silberfarbene Lyra gemäß Anlage 7.9.
Bedienstete der Polizeibehörden und -einrichtungen, die nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören, können beim Tragen von Dienstkleidung auf Schulterklappen einen grünen (m.D.), einen silberfarbenen (g.D.) oder einen goldfarbenen (h.D.) "Merkurstab" gemäß Anlage 7.9, Bedienstete des Polizeiärztlichen Dienstes einen "Äskulapstab" gemäß Anlage 7.10 sowie ein entsprechendes Mützenband tragen.
Mein RdErl. v. 18.2.1988 - IV C 3 - 5239 - (SMBl.NRW. 20521) wird hiermit aufgehoben.
MBl.NRW.2001 S. 1276.