Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Amtsblätter der Landesbeauftragten
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Zu Amtsblättern für die-Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Anordnungen der Direktoren der Landwirtschaftskammern Rheinland in Bonn und Westfalen-Lippe in Münster als Landesbeauftragte bestimme ich, soweit gesetzlich nicht anders angeordnet,
a) für den Landesbeauftragten in Bonn die .Landwirtschaftliche Zeitschrift der Nord-Rheinprovinz*,
b) für den Landesbeauftragten in Münster das „Landwirtschaftliche Wochenblatt für Westfalen und Lippe*.
780
') MBl. NW 1961 S. B77.
') MBl NW. 1953 S. 221; bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet; 1. d. F. v. 3.12.1965 (MBl. NW. 1966 S. 6), geändert durch RdErl. v. 19.3.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 474), 14, 8. 2000 (MBl. NRW. 2000 S. 995).