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Anerkennung Anerkennung der Gemeinde Reken als Erholungsort Vfg. der Bezirksregierung Münster v. 29. 5. 1999 -24.13 (Reken)
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Vfg. der Bezirksregierung Münster v. 29. 5. 1999 -24.13 (Reken)¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NRW. 1983 S. 428/SGV. NRW. 21281) habe ich der Gemeinde Reken die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung des Erholungsgebietes und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NRW. 1999 S. 890.