Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anerkennung der Gemeinde Dörentrup als Erholungsort
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Dörentrup für den Ortsteil Schwelentrup die Artbezeichnung Erholungsort verliehen, die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt und Auflagen erteilt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-i und 2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
') MBl. NW. 1980 S. 1260.