Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anerkennung der Gemeinde Lienen als Erholungsort
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130), geändert durch Verordnung vom 26. Oktober 1979 (GV. NW. S. 907) - SGV. NW. 21281, - habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Lienen für den Ortsteil Lienen'die Artbezeichnung Erholungsort unter Vorbehalten verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt
Anlagen Dje Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-Iund2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
') MBL NW. 1883 S. 2044.