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Anerkennung der Gemeinde Mettingen als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Münster v. 12. 5. 1992 - 24.23
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21281
Anerkennung
der Gemeinde Mettingen
als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Münster v. 12. 5. 1992 - 24.23 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorte-Verordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. 1983 S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich der Gemeinde Mettingen die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Er-i und z holungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes'- sind Bestandteil dieser Verfügung.