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Anerkennung der Gemeinde Möhnesee als Erholungsort
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Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130), geändert durch Verordnung vom 26. Oktober 1979 (GV. NW. S. 907) - SGV. NW. 21281, habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Möhnesee für den Ortsteil Körbecke die Artbezeichnung Erholungsort verliehen, die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt und Auflagen erteilt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
') MBl. NW. 1980 S. 1268.