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Anerkennung der Orte Nettersheim und Marmagen der Gemeinde Nettersheim als Erholungsort Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30. 9. 1993 - 24.60.72
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der Bezirksregierung Köln vom 30. 9. 1993 -¹) 24.60.72
Aufgrund des § l der EVO vom 29.9.1983 (GV. NW. S. 428/ SGV. NW. 21281) habe ich der Gemeinde Nettersheim für die Orte Nettersheim und Marmagen die Artbezeichnung Erholungsort unter Bedingungen und Auflagen verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Datstellung der Erho-i und 2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes (siehe beiliegende Karte) - sind Bestandteil dieser Verfügung.
21281
') MBl. NW. 1995 S. 582.