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Anerkennung der Ortsteile Hellefeld/Altenhellefeld der Stadt Sundern als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 29. 8. 1989 -24.60-23
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Anlagen l und 2
Anerkennung
der Ortsteile Hellefeld/Altenhellefeld der Stadt Sundern als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 29. 8. 1989 -24.60-23
Aufgrund des § l der Erholungsorte-Verordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Sundern für die Ortsteile Hellefeld/Altenhellefeld die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungs-. gebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
21281
') MBL NW. 1990 S. 470.