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Anerkennung der Stadt Brilon als Kneipp-Heilbad Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg - 24.04.03.01-1 - vom 15. Dezember 2016
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Mit Verfügung vom 15. Dezember 2016 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 5 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV.NRW. 2008 S. 8) der Stadt Brilon die Artbezeichnung
"Kneipp-Heilbad"
verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt. Die Verleihung erfolgte im Wege der Höherstufung vom Kneipp-Kurort zum Kneipp-Heilbad.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2017 S. 2.