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Anerkennung der Stadt Bünde als Erholungsort mit Kurmittelgebiet
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• Aufgrund der §§ l und 10 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Er^o-lungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Bünde für den Stadtteil Randringhausen die Artbezeichnung Erholungsort mit Kurmittelgebiet verliehen, die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt sowie Auflagen erteilt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-l und 2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
') MBl. NW. 1980 S. 1262.