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Anerkennung der Stadt Kevelaer als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 7. 5. 2000-24.79-02
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21281
Anerkennung
der Stadt Kevelaer als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 7. 5. 2000-24.79-02¹)
Gemäß § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO -) vom 29. 9. 1983 (GV. NRW. S. 428/SGV. NRW. 21281) habe ich der Stadt Kevelaer die Artbezeichnung „Erholungsort" verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - Textliche Darstellung der Erho- Anlagen lungsgebietsgrenzen und Zeichnerische Darstellung des 1 und 2 Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NRW. 2001 S. 472.