Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anerkennung der Stadtteile Preußisch Oldendorf und Holzhausen der Stadt Preußisch Oldendorf als Luftkurort mit Kurmittelgebiet
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund des § l Abs. l und 2 sowie des § 4 Abs. 5 des Kurortegesetzes (KOG) vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370), - SGV. NW. 21281 - habe ich unter Anerkennung als Luftkurort mit Kurmittelgebiet der Stadt Preußisch Oldendorf für die Stadtteile Preußisch-Oldendorf und Holzhausen die Artbezeichnung Luftkurort und die Zusatzbezeichnung Kurmittelgebiet verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt. Die Verleihung erfolgte unter sechs Bedingungen.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurge-bietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteil dieses Erlasses.
') MBl. NW. 1985 S. 747.