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Anerkennung des Ortsteiles Allendorf der Stadt Sundern als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 9. 6. 1989 -24.62-1)
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Aufgrund des § l der Erholungsorte-Verordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt 'Sundern für den Ortsteil Allendorf die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho- Anlagen lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des * Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
2128l
') MBl. NW. 1990 S. 468.