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Anerkennung des Ortsteiles Assinghausen der Stadt Olsberg als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 26.7.1990 -24.1.5-30
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Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 26.7.1990 -24.1.5-30¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorte-Verordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Olsberg für den Ortsteil Assinghausen die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-i und 2 iungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1991 S. 172.