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Anerkennung des Ortsteiles Berlebeck der Stadt Detmold als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Detmold v. 2. 3.1988 -24.64 - 25
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Vfg. d. Regierungspräsidenten Detmold v. 2. 3.1988 -24.64 - 25¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich der Stadt Detmold für den Ortsteil Berlebeck die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-lundz lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1991 S. 269.