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Anerkennung des Ortsteiles Levern der Gemeinde Stemwede als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Detmold v. 18. 9. 1984 -24.64-18
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21281
Anerkennung
des Ortsteiles Levern
der Gemeinde Stemwede als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Detmold v. 18. 9. 1984 -24.64-18 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung (EVO) vom 29.September 1983 (GV.NW.S.428),- SGV.NW.21281 -habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Stemwede für den Ortsteil Levern die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung .der Erho-1 und 2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Beständteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1985 S. 678.