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Anerkennung des Ortsteiles Netphen der Gemeinde Netphen als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 8. 6. 1988 - 24.62-24
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Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 8. 6. 1988 - 24.62-24 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung - EVO -vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich dem Ortsteil Netphen der Gemeinde Netphen die Artbezeichnung „Erholungsort" verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgelegt.
Die Anla§en l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1989 S. 1018.