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Anerkennung des Ortsteiles Züschen der Stadt Winterberg als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 25. 6. 1993-24.1.5-20
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Anlagen l und 2
Anerkennung
des Ortsteiles Züschen der Stadt Winterberg als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 25. 6. 1993-24.1.5-20¹)
Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 2i281) habe ich der Stadt Winterberg.für den Ortsteil Zusehen die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Er-hölungsgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil der Verfügung.
2128l
') MBL NW. 1995 S. 244.