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Anerkennung des Ortsteils Amecke der Stadt Sundern als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 1.6.1985 - 24.62-1
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2128l
Anerkennung
des Ortsteils Amecke der Stadt Sundern als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 1.6.1985 - 24.62-1 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Sundern für den Ortsteil Amecke die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt
. Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
Anlogen l und 2
') MBL NW. 1985 S. 1597.