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Anerkennung des Ortsteils Brochterbeck der Stadt Tecklenburg als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Münster v. 21.10.1986 - 24.13
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Vfg. d. Regierungspräsidenten Münster v. 21.10.1986 - 24.13 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Tecklenburg für den Ortsteil Brochterbeck die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt
Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-lundz iungSgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
21281
') MBl. NW. 1987 S. 228.