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Anerkennung des Ortsteils Hiddesen der Stadt Detmold als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Detmold
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Aufgrund des § 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der jeweils geltenden Fassung, habe ich der Stadt Detmold für den Ortsteil Hiddesen das Prädikat Luftkurort verliehen.
Gleichzeitig habe ich die Anerkennung des Ortsteils Hiddesen als Kneipp-Kurort vom 18. Januar 1989 widerrufen.
An der Festsetzung des Kurgebietes ändert sich nichts.
MBl. NRW. 2020 S. 153.