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Anerkennung des Ortsteils Kronenburg der Gemeinde Dahlem als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Köln v. 16. 6. 1989 -24.60.72
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Vfg. d. Regierungspräsidenten Köln v. 16. 6. 1989 -24.60.72¹)
Aufgrund des § l der Erholungsverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Dahlem für den Ortsteil Kronenburg die Artbezeichnung Erholungsort unter Vorbehalt verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Er- Anlagen holungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des un Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
2128l
') MB1.NW. 1992 S. 1353.