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Anerkennung des Ortsteils Liesen der Stadt Hallenberg als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 18.6.1984 -24.62-1-3
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21281
Anerkennung des Ortsteils
Liesen
der Stadt Hallenberg als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 18.6.1984 -24.62-1-3 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Hallenberg für den Ortsteil Liesen die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho- Anlagen lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des lundz Erholungsbietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1984 S. 1718.