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Anerkennung des Ortsteils Wenholthausen der Gemeinde Eslohe als Erholungsort
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Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130), geändert durch Verordnung vom 26. Oktober 1979 (GV. NW. S. 907) - SGV. NW. 21281 -, habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Eslohe für den. Ortsteil Wenholthausen die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt. Die Anerkennung ist mit Auflagen verbunden.
Die Anlagen l - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - und 2 - zeichnerische Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen - sind Bestandteile dieses Erlasses.
21281
') MBl. NW. 1982 S. 512.