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Anerkennung des Ortsteils Wiblingwerde der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde als Erholungsort Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 22.8.1984 -24.62-2-1
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21281
Anlagen l und 2
Anerkennung des Ortsteils
Wiblingwerde
der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde als Erholungsort
Vfg. d. Regierungspräsidenten Arnsberg v. 22.8.1984 -24.62-2-1 ¹)
Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung (EVO) vom 29. September 1983 (GV. NW. S. 428/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde für den Ortsteil Wiblingwerde die Artbezeichnung Erholungsort verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.
') MBl. NW. 1984 S. 1720.