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Anerkennung des Stadtteils Neuenheerse der Stadt Bad Driburg als Erholungsort
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Aufgrund des § l der Erholungsorteverordnung (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 1982 (GV. NW. S. 250), - SGV. NW. 21281 - habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Bad Driburg für den Stadtteil Neuenheerse die Artbezeichnung Erholungsort unter Vorbehalten verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.
21281
') MBl. NW. 1984 S. 414.