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Anerkennung des Stadtteils Nordenau der Stadt Schmallenberg als Luftkurort
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Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 5 des Kurortegesetzes - KOG - vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370) - SGV. NW. 21281 - habe ich unter Anerkennung als Luftkurort der Stadt Schmallenberg für den Stadtteil Nordenau die Artbezeichnung Luftkurort verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt. Die Verleihung erfolgte unter einer Bedingung und ist mit einer Auflage verbunden.
Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurge-bietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurge- un biets - sind Bestandteil dieses Erlasses.
') MBl. NW. 1985 S. 38.