Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes vom 27. November 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 179)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Anliegenden Einrichtungen wurde die staatliche Anerkennung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 und § 36 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 28. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 663) außer Kraft.