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Anerkennung von Erholungsorten mit Kurmittelgebiet Gemeinde Hille-Ortsteil Rothenuffeln
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Aufgrund der §§ l und 10 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden und Geraeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130/SGV. NW. 21281) habe ich der Gemeinde Hille die Artbezeichnung
„Erholungsort mit Kurmittelgebiet" für den Ortsteil Rothenuffeln verliehen.
') MBl. NW. 1977 S. 377. ') MBl. NW. 1978 S. 910.