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Anordnung über die Durchführung der Zählkartenerhebung in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westialen
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Die- als Sonderdruck erscheinende
„Anordnung über die Durchführung der Zählkartenerhebung in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen"
wird hiermit erlassen. Sie tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.