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Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Planung von DV-gestützten Verfahren (BVB-Planung)
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- die Erarbeitung des Grobkonzeptes,
- die Erarbeitung des fachlichen Feinkonzeptes
sowie andere damit zusammenhängende, vereinbarte Leistungen (§ 1).
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Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht de Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Vertragspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, bei Vertragsabschlüssen ebenfalls die BVB-Planung zugrunde zu legen.
Der RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei und allen Landesministerien.
MBl.NRW. 1989 S. 146.