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Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)
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Die EVB-IT Kauf sind anzuwenden bei Verträgen über den Kauf „fertiger" Hardware, gegebenenfalls einschließlich der Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung zur unbefristeten Nutzung. Im Gegensatz zu BVB-Kauf sehen die EVB-IT Kauf keine werkvertraglichen Leistungen Wie zum Beispiel Anpassungsleistungen oder Herbeiführen der Funktionsfähigkeit vor. Erwartet der Beschaffer eine über die bloße Lieferung der Standardprodukte hinausgehende werkvertragliche Leistung, so sind bis zur Einführung, weiterer EVB-IT 'Vertragstypen, die auch diesen Bereich abdecken, die BVB-Kauf, anzuwenden.
Für die EVB-IT sind Nutzerhinweise erstellt worden, die als Hilfe bei der Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen dienen. Diese Nutzerhinweise sind im Internet über www.kbst.bund.de abrufbar.
Es liegt im Interesse der gesamten öffentlichen Verwaltung, dass durch die Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware, ggfs. in Kombination mit Standardsoftware (EVB-IT Kauf), den Auftragnehmern gegenüber eine einheitliche Vertragspolitik betrieben wird. Die Behörden und Einrichtungen des Landes sind verpflichtet, die EVB-IT Kauf anzuwenden, : wenn sie Hardware, ggfs. in Kombination mit Standard-, Software, beschaffen wollen. Den Gemeinden und Ge-meindeverbänderi sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die EVB-IT Kauf ebenfalls anzuwenden.
Anlage
') MBl. NRW. 2001 S. 191.