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Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A)
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Für die EVB-IT sind Nutzerhinweise erstellt worden, die als Hilfe bei der Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen dienen. Diese Nutzerhinweise sind im Internet über www.kbst.bund.de abrufbar.
Es liegt im Interesse der gesamten öffentlichen Verwal-• tung, dass durch die Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A) den Auftragnehmern gegenüber eine einheitliche Vertragspolitik betrieben wird. Die Behörden und Einrichtungen des Landes sind verpflichtet, die EVB-IT Überlassung Typ A anzuwenden, wenn sie Standardsoftware gegen Einmalvergütung beschaffen wollen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die EVB-IT Überlassung Typ A ebenfalls anzuwenden.
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') MBl. NRW. 2001 S. 176.